Strabag-Klage in Russland: Gericht lehnt Berufung von RBI-Tochter ab
Schadenersatz von mehr als zwei Milliarden Euro an russischen
Strabag-Aktionär wird fällig
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Mehr Hintergrund ab 2. Absatz
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Das 13. Handelsberufungsgericht in
St. Petersburg hat laut Gerichtsregister am Donnerstag die
Berufungen der Strabag, von österreichischen Aktionären des
Baukonzerns sowie der Raiffeisenbank Russland abgelehnt. Die
erstinstanzliche Gerichtsentscheidung vom 20. Jänner 2025, wonach
die Raiffeisenbank Russland mehr als zwei Milliarden Euro an den
russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited zahlen und
deren Strabag-Aktien übernehmen muss, erlangt somit Rechtskraft.
Die Abweisung der Berufungen und die Bestätigung der
erstinstanzlichen Entscheidung aus Kaliningrad war zuletzt erwartet
worden. Hintergrund der Causa ist eine Auseinandersetzung des im
Zusammenhang mit EU-Sanktionen in der Strabag entmachteten
russischen Strabag-Aktionärs Rasperia mit dem Baukonzern und dessen
österreichischen Aktionären. Die Raiffeisenbank Russland selbst war
formal nur deshalb geklagt worden, weil sie mit dem Strabag-Aktionär
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien in einem
Verwandtschaftsverhältnis steht.
Unklar war zuletzt, wer die zwei Milliarden Euro Schadenersatz
tatsächlich bekommen würde. Juristen der RBI-Tochter sahen in der
eingebrachten Berufung den offiziellen ehemaligen Rasperia-Besitzer
Oleg Deripaska auch als aktuellen Endbegünstigten. Eine Sprecherin
des russischen Oligarchen erklärte der APA jedoch wiederholt, dass
Deripaska nichts mehr mit Rasperia zu tun habe.
hgh/tsk
ISIN AT000000STR1 AT0000606306
WEB http://www.strabag.com
http://www.rbinternational.com/
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at