Strabag fordert über die USA Schadensersatz von Deutschland
Heimischer Baukonzern will insgesamt rund 335 Mio. Euro über
ein Bezirksgericht in Washington D.C. erstreiten - Hintergrund
ist ein Rechtsstreit um gescheiterte
Offshore-Windpark-Projekte
Wegen gescheiterter Offshore-Windkraftprojekte
ziehen zwei Tochterunternehmen des heimischen Baukonzerns Strabag
gegen Deutschland vor Gericht. Wie deutsche Medien berichteten,
wollen die Firmen Schadensersatz in Höhe von rund 335 Millionen Euro
inklusive Zinsen erstreiten - allerdings nicht in Deutschland,
sondern über das Bezirksgericht in der US-Hauptstadt Washington D.C.
Der juristische Umweg soll helfen, die Forderungen auf
internationalem Wege durchzusetzen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um gescheiterte
Offshore-Windpark-Projekte in der Nordsee. Die beiden
Strabag-Töchter, Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite
Nordsee-Offshore-Holding GmbH, hätten dort einst "im Vertrauen auf
stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen"
investiert, diese hätten sich jedoch ab Mitte 2012 "zu Ungunsten
privatwirtschaftlicher Projektentwicklungsgesellschaften" geändert,
erklärte die Strabag laut "Wirtschaftswoche" vom Donnerstag. Die
Investitionsvorhaben hätten "schließlich im Jänner 2017 gänzlich
eingestellt" werden müssen. Die bis dahin getätigten Investitionen
seien "großteils wertlos" geworden, teilte der Bauriese weiter mit.
Deutschland wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Strabag beruft sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag
(ECT). Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden,
um Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern. Es erlaubt
Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Das
Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
(ICSID) gab den Österreichern laut "Wirtschaftswoche" im Dezember in
einem Schiedsspruch recht und setzte eine Schadensersatzzahlung von
insgesamt rund 240 Mio. Euro plus Zinsen fest. Das deutsche
Wirtschaftsministerium verwies im Verfahren laut "Spiegel"
vergeblich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,
wonach die Energiecharta, aus der Deutschland bereits ausgetreten
ist, gegen Unionsrecht verstößt. Auf eine APA-Anfrage am Mittwoch
hat die Strabag vorerst nicht reagiert.
Kritik an dem Vorgehen der Strabag äußerte die
globalisierungskritische NGO Attac. "Diese Klage der Strabag
untergräbt nicht nur europäisches Recht, sondern auch den
demokratischen Handlungsspielraum von Staaten", so kritisierte Max
Hollweg von Attac Österreich in einer Aussendung. Außerdem fordert
die NGO den Ausstieg Österreichs aus der Energiecharta, die vor
allem den Schutz von Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte
gewährleisten soll. Die Europäische Union beschloss den Austritt
bereits im Mai 2024, im Gegensatz zu Deutschland ist Österreich laut
Attac dem noch nicht nachgekommen.
hel/bel
ISIN AT000000STR1
WEB http://www.strabag.com
ISIN DE0005937007
WEB http://www.man.eu/de/