Grasser-Prozess - Ex-Minister: "Ich habe nichts Unrechtes getan"
Urteilsverkündung kommenden Dienstag - Meischberger: "Ich
habe niemanden betrogen und keinen Schaden verursacht" -
Generalprokuratur widerspricht Angeklagten - BILD VIDEO
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Umfassend neu nach heutigem Verhandlungsende
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Im Buwog-Berufungsprozess rund um Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte am Obersten Gerichtshof
(OGH) wird kommenden Dienstagvormittag das Urteil verkündet. Am
Montag berät der 14. Senat des OGH das Urteil, am heutigen Freitag
nutzte Grasser noch sein Rederecht für einen emotionalen Appell an
seine Glaubwürdigkeit. Er betonte: "Ich habe nichts Unrechtes
getan", "Ich habe ein reines Gewissen" und "Ich kann mich in den
Spiegel schauen".
Der zweite Verhandlungstag begann am Freitag wieder mit großem
Medieninteresse. Grasser, vom Erstgericht nicht rechtskräftig zu
acht Jahren Haft verurteilt, gab sich zu Verhandlungsbeginn im
Wiener Justizpalast wortkarg.
Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion
Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter
Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig
verurteilt, auch sie haben sich an den OGH gewandt. Der Entscheid
des Höchstgerichts kann von einer Aufhebung des Spruches des
Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen
Bestätigung reichen.
Verteidiger beklagen unfaires Verfahren
Wie auch schon am Vortag beklagten die Verteidiger wortreich,
dass Erstrichterin Marion Hohenecker durch Äußerungen in ihrem
privaten Umfeld befangen gewesen und das Verfahren nicht fair
abgelaufen sei. Es reiche nicht aus, im Berufungsverfahren am OGH
kleine Änderungen vorzunehmen, es habe im Verfahren am Wiener
Straflandesgericht "grundlegende Fehler" gegeben. "Der Rechtsstaat
ist schließlich nicht verhandelbar", meinte Anwalt Oliver Scherbaum.
Nach den Anwälten war die Generalprokuratur als höchste
Staatsanwaltschaft der Republik am Wort - und widersprach großteils
den Argumenten der Rechtsvertreter der Angeklagten. Die von der
Verteidigung vorgebrachten "zahlreichen behaupteten
Verfahrensmängel" im Buwog-Verfahren könne man nicht nachvollziehen.
Eine Befangenheit der Erstrichterin Hohenecker sei nicht
feststellbar. Auch die Vorwürfe, dass Angeklagte und ihre Anwälte im
Gericht belauscht worden seien, seien nicht nachvollziehbar, genauso
wenig wie die Kritik an der Sitzordnung seinerzeit im Großen
Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien.
Grasser: Verfahren ist zur Höchststrafe geworden
Nach der Mittagspause war dann Grasser am Wort und hielt sich
ungewohnt kurz. Er habe in der Causa Buwog bei der Privatisierung
der Bundeswohnungen keinen Geheimnisverrat begangen, er habe
niemandem in der Causa Informationen amtsmissbräuchlich
weitergegeben. "Ich bin der festen Überzeugung, dass es gelungen
ist, den höchstmöglichen Preis für die Republik zu erzielen",
betonte er zum Themenbereich Buwog-Verkauf an die Immofinanz. Das
Verfahren rund um Buwog und Terminal Tower habe nicht nur 16 Jahre
gedauert, sondern auch 5.635 Nächte, "wo du immer an dieses
Verfahren denkst", so der ehemalige Minister.
Der Druck auf ihn sei größer gewesen, als er sich das je
vorstellen hätte können. "Dieses Verfahren ist für mich zur
Höchststrafe geworden", so Grasser vor dem fünfköpfigen Richtersenat
des OGH. Erstrichterin Hohenecker sei befangen gewesen und habe ein
Fehlurteil gefällt.
Meischberger: Wie ein Tsunami
Für Meischberger kam der Fall Buwog wie ein "Tsunami aus dem
Nichts" in sein Leben. Er habe nie das Gefühl gehabt, "irgendetwas
verbrochen" zu haben. "Ich habe niemanden betrogen und keinen
Schaden verursacht", betonte Meischberger. Dieses Verfahren sei
immer "politisch motiviert" gewesen. Er habe "alles verloren",
beklagte Meischberger den Verlust von Haus, Wohnung und Beruf.
Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics erklärte vor den
OGH-Richtern, dass er als Firmenchef im Jahr 2004 die Buwog "nicht
um jeden Preis kaufen" wollte. "Die Buwog war keine
Jahrhundertchance, sondern ein Mittel zum Zweck. Für den
Buwog-Zuschlag "habe ich sicher keine Straftat begangen".
Dienstag ist Stunde der Wahrheit
Nach den abschließenden Worten der anwesenden fünf Angeklagten
beendete die Senatsvorsitzende Richterin Christa Hetlinger den
heutigen Tag am OGH, am Montag trifft sich der Richtersenat zu
seinen abschließenden Beratungen, das Urteil wird dann kommenden
Dienstag um 10:00 Uhr bekanntgegeben.
stf/cri/hel/kre
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
http://www.cpi-europe.com
http://www.rlbooe.at
http://www.ogh.gv.at/
ISIN AT0000937503
WEB http://www.voestalpine.com