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 Raiffeisen Bank International
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Datum/Zeit: 24.01.2025 18:56 Quelle: Erste Bank |
Rückstellung in Russland nach Gerichtsurteil zu STRABAG-Aktienpaket der Rasperia
Laut RBI hat das russische Gericht in dem von Rasperia eingeleiteten Verfahren gegen die STRABAG, ihre Kernaktionäre sowie die russische Tochter der RBI (AO Raiffeisenbank) diese Woche sein Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass die STRABAG und ihre österreichischen Kernaktionäre zur Zahlung von EUR 2,044 Mrd. an Rasperia verpflichtet sind und dass das Urteil gegen das Vermögen der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. Die AO Raiffeisenbank wird daher im Q4/24 eine Rückstellung bilden in Höhe von EUR 2,044 Mrd. abzüglich des erwarteten Erlöses aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen das Vermögen von Rasperia in Österreich. Dabei handelt es sich um die 28,5 Mio. STRABAG-Aktien einschließlich der Dividenden seit 2021 sowie der Barausschüttung aus der Kapitalherabsetzung. In seinem Urteil hat das russische Gericht - wie von Rasperia gefordert - zudem festgehalten, dass die STRABAG-Aktien der Rasperia auf die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch keine bindende Wirkung in Österreich, weshalb die Übertragung der Aktien nicht vollstreckbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-Aktien von Rasperia unter den EU-Sanktionen eingefroren.
Ausblick
Das Urteil des russischen Gerichts kam aus unserer Sicht nicht unerwartet. Die Verpflichtung zur Zahlung und die damit einhergehende Rückstellung in Russland, nach unseren Schätzungen ein dreistelliger Millionenbetrag, ist auf den ersten Blick negativ für die RBI, die Aktie hat auch entsprechend reagiert. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Rückstellung keine signifikante Auswirkung auf den Aktienkurs haben sollte, und am Ende könnten die jetzt in Gang gesetzten Prozesse sogar positiv für die RBI und ihre Aktionäre sein. Wie schon mehrfach an dieser Stelle betont, bleibt die Russland-Tochter mit ihren enormen Gewinnen und dem stark angewachsenem Eigenkapital (EUR 5,2 Mrd. per Ende Q3/24) in unserer Bewertung der Aktie unberücksichtigt, da das Kapital der Russland-Tochter nicht ausgeschüttet und nach Österreich transferiert werden kann. Somit hat auch die Rückstellung im Q4/24 keinen Einfluss auf unsere Bewertung der Aktie. Im nächsten Schritt erwarten wir, dass die AO Raiffeisenbank gegen das Gerichtsurteil in Russland Berufung einlegen wird. Wenn das Urteil bestätigt wird, ist zu erwarten, dass die RBI mit der AO Raiffeisenbank in Österreich gerichtlich gegen die Rasperia vorgehen und versuchen wird, auf das Rasperia-Vermögen Zugriff zu erhalten. Falls das gelingt, wäre das positiv für die RBI (und die Aktie), im Idealfall könnte sie (in Österreich) den Gegenwert der 28,5 Mio. STRABAG-Aktien sowie die Dividenden seit 2021 erhalten. Wir empfehlen Anlegern jedoch nicht, dies als möglichen kurzfristigen Trigger für die Aktie zu sehen, der gesamte Prozess dürfte sich wohl über das Jahr 2025 hinaus erstrecken.
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