AK fordert Höchstgrenzen für Vergütung von Vorstandsmitgliedern
"Fat Cats": ATX-Vorstandschefs müssen durchschnittlich 48
Stunden arbeiten, um das Jahres-Medianeinkommen eines
Beschäftigten zu erreichen
Alljährlich Anfang Jänner kritisiert die
Arbeiterkammer die ihrer Ansicht nach zu hohen Einkommen von
Spitzenmanagern. Bei einem Stundenlohn von 814 Euro müssten die
Vorstandschefs der ATX-Unternehmen ("Fat Cats") nur 48 Stunden
arbeiten, um das jährliche Medianeinkommen eines österreichischen
Beschäftigten zu erreichen, hat die AK berechnet und fordert eine
Höchstgrenze für die Vergütungen von Vorstandsmitgliedern.
Für heuer hat die AK den 8. Jänner zum "Fat Cat Day" erklärt -
bis Mittwochabend um 20 Uhr werde ein ATX-Vorstandschef bereits das
typische Jahreseinkommen in Österreich verdient haben, das 2023 rund
38.748 Euro betrug. Demnach verdienen ATX-Vorsitzende das 81-fache
des Medianeinkommens. Dabei wird angenommen, dass Spitzenmanager 12
Stunden am Tag arbeiten und sich nur 10 Tage Urlaub im Jahr und nur
jedes vierte Wochenende frei nehmen.
Zum Vergleich: AK-Präsidentin Renate Anderl verdient das
Fünffache des Medianeinkommens in Österreich, AK-Direktorin Silvia
Hruška-Frank verdient das Siebenfache.
Die Arbeiterkammer fordert, dass die Aufsichtsräte der
Unternehmen eine angemessene Relation zwischen Vorstandsvergütung
und Belegschaft definieren, lässt aber offen, was sie für
"angemessen" halten würde. Außerdem sollte die Vergütungspolitik der
Unternehmen Höchstgrenzen für die individuelle Vergütung der
Vorstandsmitglieder vorsehen. Die Vergütungen sollten sich zudem
nicht nur am finanziellen Erfolg der Unternehmen orientieren,
sondern auch an der Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt,
Soziales und Governance.
Spitzenverdiener unter den CEOs der im Leitindex ATX der Wiener
Börse notierten Unternehmen waren im Jahr 2023 der damalige
Schoeller-Bleckmann-Chef Gerald Grohmann mit knapp 9,5 Mio. Euro und
BAWAG-Chef Anas Abuzaakouk mit gut 9 Mio. Euro Jahresgage.
Kritik an der Vergütungspolitik vor allem der BAWAG kommt auch
vom Interessenverband für Anleger (IVA) - vor allem an der
Nachvollziehbarkeit der Vergütungsstruktur und der
Verhältnismäßigkeit innerhalb der Vergleichsgruppe stößt man sich.
"Im internationalen Wettbewerb die richtigen Leistungsträger
Strategie-konform zu motivieren, ist ein Balanceakt, der nicht immer
jeden Kritiker zufrieden stellt", meint IVA-Vorstand Florian
Beckermann. "Der Aufsichtsrat ist zur Nachbesserung aufgerufen. Die
BAWAG ist jedoch weiterhin ein Vergütungs-Ausreißer und keine Regel
in Österreich. International gesehen wäre die heimische
Fat-Cat-Diskussion ohne die BAWAG eine eher traurige Satire".
ivn/tpo
ISIN AT0000999982
WEB http://www.arbeiterkammer.at
ISIN DE0005937007
WEB http://www.man.eu/de/