Russische Zentralbank gegen Vorgaben der EZB an Tochterbanken aus EU
Russischer Regulator ordnet an, Anordnungen des europäischen
Regulators bei Beschränkung von Fremdwährungsüberweisungen
nicht zu befolgen
Die russische Zentralbank will nicht
mehr zulassen, dass Töchter von EU-Banken in Russland Anweisungen
der Europäischen Zentralbank (EZB) befolgen, die der nationalen
Rechtsordnung widersprechen. Zentralbankchefin Elwira Nabiullina
erklärte am Freitag insbesondere gegen die drastische Beschränkung
von Fremdwährungsüberweisungen vorgehen zu wollen, die russische
Töchter von EU-Banken auf EZB-Vorgabe eingeführt hatten.
Angesprochen waren damit insbesondere RBI und UniCredit.
"Wir haben den Töchtern von europäischen Banken in Russland
Anordnungen geschickt, die es verbieten, die Durchführung von
Überweisungen in ausländischen Währungen abzulehnen oder für
derartige Überweisungen technische Hindernisse auf Grundlagen
einzuführen, die nicht dem russischen Gesetz entsprechen", sagte
Nabiullina bei der Pressekonferenz zu einer Leitzinserhöhung in
Moskau. Gleichzeitig werde diesen Banken untersagt, ihren
Mutterkonzernen sowie anderen Strukturen im Ausland
Kundeninformationen zur Erstellung von Whitelists zu übergeben,
erläuterte sie und beklagte eine Diskriminierung russischer Kunden.
Laut veröffentlichten Informationen zu einer Ende Juni
eingebrachten Klage von UniCredit gegen die Europäische Zentralbank
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte die EZB
etwa von europäischen Tochterbanken in Russland konkret gefordert,
Zahlungen in Euro, US-Dollar, chinesischem Yuan, britischem Pfund,
kasachischem Tenge, Schweizer Franken und japanischem Yen zu
verringern. Überweisungen sollten nur jenen Kunden erlaubt werden,
die in einer Whitelist aufgeführt seien, hieß es.
Während UniCredit gegen diese Vorgabe unter anderem wegen
"örtlichem und funktionalem Befugnismangel" der EZB vorgeht,
verzichtete die ebenso betroffene RBI auf vergleichbare rechtliche
Schritte. Raiffeisen Russland selbst hatte mit Verweis auf die
EZB-Vorgabe Mitte August angekündigt, für Privatkunden aller Art ab
September keine ausgehenden Überweisungen in Fremdwährungen mehr
durchzuführen. Bei der Präsentation der Bilanz zum ersten Halbjahr
2024 war im Juli erklärt worden, dass große internationale Konzerne,
die sich auf einer genehmigten Liste befänden, auch in Zukunft
Überweisungen durchführen werden können.
Weitere Details zur Anordnung der Zentralbank Russland an
europäische Tochterbanken wurden am Wochenende nicht bekannt. Unklar
blieb auch, wie die betroffenen Banken und ihre Töchter mit einander
widersprechenden Vorgaben von zwei Zentralbanken umgehen werden.
Eine APA-Anfrage an die RBI vom Freitagabend blieb mit Verweis auf
das Wochenende inhaltlich zunächst unbeantwortet.
Die Europäische Zentralbank scheint indes wenig über Konsequenzen
ihrer regulatorischen Aktivitäten für Russland und somit auch über
derartige Reaktionen russischer Behörden nachgedacht zu haben: In
Beantwortung eines APA-Antrags nach den europäischen
Informationsfreiheitsbestimmungen erklärte die zuständige
EZB-Abteilung vergangene Woche, dass es in der Bank keine Dokumente
gebe, die sich auf die Auswirkungen ihrer Vorgaben an europäische
Banken mit russischen Töchtern auf die politische und
wirtschaftliche Situation in Russland selbst beziehen würden.
hgh/fel
ISIN AT0000606306 IT0004781412
WEB http://www.rbinternational.com/
https://www.unicreditgroup.eu
https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.de.html
http://curia.europa.eu/
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at