Gazprom will OMV Schiedsgerichtsverfahren in Paris verbieten lassen
Der russische Gaskonzern hat eine Klage beim St. Petersburger
Handelsgericht eingebracht
Die russische Gazprom will der
OMV gerichtlich untersagen lassen, ein bisher in der Öffentlichkeit
unbekanntes Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in
Paris weiter zu betreiben. Das geht aus einer Veröffentlichung des
Handelsgerichts in St. Petersburg hervor, das für den 16. April eine
erste Verhandlung in der Causa anberaumt hat. Bei der OMV wollte man
dazu am Mittwoch auf APA-Anfrage nichts sagen.
In der am Wochenende veröffentlichten Gerichtsentscheidung ist
davon die Rede, dass das St. Petersburger Handelsgericht am 29. März
die eine Woche zuvor eingebrachte Klage von Gazprom gegen die OMV
Exploration & Production GmbH mit Sitz in Wien zu bearbeiten
begonnen hat. In der Klage geht es demnach im wesentlichen um das
von Gazprom angestrengte "Verbot, ein Verfahren vor dem
Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer
fortzuführen, und die Verurteilung zu einer Geldstrafe, so die
Gerichtsentscheidung zum Verbot nicht beachtet würde".
Beide Seiten haben laut der Entscheidung nun bis zum 12. April
Zeit, Dokumente und Erklärungen bei Gericht einzubringen, am 16.
April soll das erste Mal verhandelt werden. Als vom Rechtsstreit
tangiert wird die niederländische Gazprom Sakhalin Holdings B.V.
bezeichnet, die als Tochter des russischen Gaskonzerns gilt. Welchen
Zusammenhang es zwischen dieser Firma und dem angeführten Verfahren
vor dem Schiedsgericht in Paris gibt, ist unklar. "Wir kommentieren
grundsätzlich keine laufenden Rechtsverfahren", erklärte am Mittwoch
ein Sprecher der österreichischen Konzerns gegenüber der APA. Die
Presseabteilung von Gazprom ließ wiederholte Anfragen der APA
unbeantwortet.
hgh/ivn
ISIN AT0000743059
WEB http://www.omv.com
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