Causa Eurofighter - Anklage gegen Unternehmer Wolf
Straflandesgericht Graz bestätigt - Vorwurf der Geldwäsche -
Auch zweiter Unternehmer muss vor Gericht
In der Causa Eurofighter gibt es nun eine
Anklage gegen den Manager und Investor Siegfried Wolf, ehemals CEO
von Magna International. Das bestätigte das Straflandesgericht Graz
der APA, nachdem die "Kronen Zeitung" am Montag online darüber
berichtet hatte. Auch ein zweiter Unternehmer wird angeklagt. Die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermeldete
die Anklagen u.a. wegen Geldwäscherei-Vorwürfen in einer Aussendung,
allerdings ohne Namensnennung.
Von Wolfs Sprecher Josef Kalina gab es auf APA-Anfrage nicht mehr
als "kein Kommentar". Die Identität der Angeklagten Personen
bestätigte er nicht.
Laut WKStA soll der erstangeklagte Unternehmer (welche der beiden
Personen damit gemeint war, ließ sich nicht eindeutig klären, Anm.)
Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro verborgen sowie
deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei
schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus
Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH
stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über
die Vector Aerospace LLP an mehrere Gesellschaften und
Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem
Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.
Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder
teils in Gold erhalten (bzw. teils in bar oder Namensschecks
erhalten und dann in Gold umgetauscht) und bis zur Rückgabe an den
Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt, so die Staatsanwaltschaft.
Damit sollte (unter anderem) der Aufenthaltsort des Geldes
verschleiert werden, so der Vorwurf.
Dem Erstangeklagten wird weiters vorgeworfen, vor dem
Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Nationalrates als
Auskunftspersonen zur Sache falsch ausgesagt zu haben. Wie die WKStA
erklärte, erfolgte die Einbringung der Anklageschrift in allen oben
genannten Punkten nach Genehmigung des Vorhabensberichtes durch die
Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in
Übereinstimmung mit dem "Weisungsrat".
Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen
den Zweitangeklagten wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen
Arbeitgebers wurde eingestellt, hieß es weiter, weil auf Basis der
Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Begehung einer Straftat
nicht nachweisbar gewesen sei. Die WKStA ermittelt gegen den
Zweitangeklagten derzeit noch wegen falscher Beweisaussage als Zeuge
in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien sowie als
Auskunftsperson vor dem U-Ausschuss. Ein Vorhabensbericht zu diesem
Tatverdacht sei Ende April 2023 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien
erstattet worden.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte
Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH
und Geldwäsche ist laut WKStA ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
ham/kor/wim/riß
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