BAWAG-HV segnete Bericht zu Vorstandsgehältern ab
Im Vorjahr hatten die Aktionärinnen und Aktionäre ihre
Zustimmung noch verweigert - Viel Kritik an rein virtueller HV
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KORREKTUR-HINWEIS
In APA0297 vom 31.03.2023 muss es richtig heißen, dass über den
Vergütungsbericht abgestimmt wurde, nicht das Gehalt an sich (Titel,
1.-3. Absatz angepasst)
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Bei einer turbulent verlaufenen virtuellen
Hauptversammlung (HV) der BAWAG am Freitag hat der Bank-Vorstand
sich sowohl mit dem Vergütungsbericht für 2022 als auch mit einer
Satzungsänderung durchsetzen können. Letztere ging allerdings mit
nur knappen 53,4 Prozent der Stimmen durch. Die Änderung soll
virtuelle oder hybride HVs auch in Zukunft ermöglichen, unter
Vorbehalt einer entsprechenden Gesetzesänderung.
Der Vergütungsbericht, in dem die Rekordvergütung des Vorstands
festgehalten wird, ging mit fast 80 Prozent durch. BAWAG-Chef Anas
Abuzaakouk verdiente demnach 2022 9,4 Millionen Euro. Zusätzlich
hält der CEO laut BAWAG-Webseite etwa 1,05 Mio. Aktien der Bank samt
entsprechender Dividende, die für 2022 bei 3,7 Euro pro Titel lag.
Der US-Amerikaner gilt als einer der bestbezahlten Banker in Europa.
Dabei wurde seine Vergütung gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent
gekürzt. Für den ganzen Vorstand wurden die Bonus-Zahlungen um 21
Prozent reduziert - wohl in Reaktion darauf, dass die Aktionärinnen
und Aktionäre vor einem Jahr den Vergütungsbericht zu zwei Drittel
abgelehnt hatten (die Abstimmung hat allerdings nur konsultativen
Charakter).
Für Ärger sorgte heuer dann auch das erneute Fehlen von Bankchef
Abuzaakouk. "Einem CEO der fast 10 Mio. Euro Einzelgehalt erhält und
nicht einmal auf der virtuellen Hauptversammlung erscheint, muss man
moralische Eignungsfragen stellen", sagte Florian Beckermann,
Präsident des Interessenverband für Anleger (IVA) gegenüber der APA.
"Eine HV ist kein Picknick."
Die Bank selbst verteidigt die hohe Vergütung mit Verweis auf
verschiedene "peer groups". Demnach vergleiche man sich nicht nur
mit heimischen Unternehmen, sondern auch mit den Gehältern bei
anderen internationalen Banken mit vergleichbarer Größe,
Geschäftsmodellen und Profitabilität.
Bei der HV stellten zudem mehrere Aktionäre die Sinnhaftigkeit
und Rechtskonformität einer rein virtuellen HV in Frage. Auch, dass
die BAWAG reine Online-HVs in ihrer Satzung generell ermöglichen
will, noch bevor die dafür nötige Rechtslage in Österreich gegeben
ist, stieß auf breite Ablehnung. Der Vorstand verwies auf ähnliche
Gesetze in Deutschland und der Schweiz, auch für Österreich rechne
man noch in diesem Jahr mit einem entsprechenden Gesetz.
Trotz aller Kritik fanden die Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat am Ende eine Mehrheit, wenn auch teilweise nur knapp.
Hier habe man sich im Vorfeld wohl mit den institutionellen Anlegern
geeinigt, meint dazu IVA-Chef Beckermann im APA-Gespräch.
spo/cgh
ISIN AT0000BAWAG2
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