VKI kritisiert VW im Dieselskandal - Autobauer behindere Aufklärung
VW verzögere laut Anwalt Poduschka durch Einigung mit einem
Kläger die Klärung des Dieselskandals - VW beruft sich auf
fehlerhafte Feststellungen in erster Instanz
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Stellungnahme von VW in den letzten zwei Absätzen
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Der VW-Dieselskandal harrt hierzulande
weiter seiner rechtlichen Aufarbeitung, kritisiert der Verein für
Konsumenteninformation (VKI). Der VKI wirft dem Autobauer vor, die
Aufklärung zu torpedieren und damit eine Klärung in Sammelverfahren
zu erschweren. Allein der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
führt dazu Sammelklagen mit rund 10.000 Geschädigten, die
Rechtsanwaltskanzlei Poduschka Partner rund 1.300 Einzelverfahren.
Nichtsdestotrotz bestreite VW vor österreichischen Gerichten
weiterhin eine Haftung - und habe nun auch noch eine
richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofes (OGH)
verhindert. "Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit tausenden
ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH Entscheidung
Klärung erwartet hatten", zeigte sich der VKI enttäuscht.
"Während VW in den USA, Deutschland und Großbritannien bereits
Schadenersatz gezahlt hat, gibt es in Österreich keinerlei
Entschädigungsangebot, sondern hartnäckige Versuche, die
unausweichlichen Entschädigungszahlungen weiter zu verzögern",
werfen die Konsumentenschützer dem Autokonzern vor.
Konkret habe VW einem Kläger, der aufgrund seiner Klage im Juli
2022 ein richtungsweisendes Urteil des EuGH zum Thermofenster
erstritten hatte, immer wieder neue Vergleichsangebote gemacht, bis
der Kläger das VW-Angebot angenommen habe und auf den weiteren
Rechtsweg verzichtet habe - und somit eine abschließende rechtliche
Klärung verhindert wurde.
"VW zahlt also aus Angst vor einer Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes an einen einzelnen Kunden mehr aus, als tausende
VW-Kund:innen vergeblich mit ihren Klagen einfordern", so Anwalt
Michael Poduschka, der den VKI auch in den Sammelklagen gegen VW
vertritt und ergänzt: "Dieser Schritt ist juristisch zwar zulässig,
aber gegenüber den anderen geschädigten Kund:innen und gegenüber den
österreichischen Gerichten äußerst unfair. Wären gleich zu Beginn
des Verfahrens vernünftige Vergleiche angeboten worden (wie in
anderen Staaten), hätte VW der österreichischen Justiz viel Zeit und
Mühe ersparen können."
"Noch immer müssen betroffene österreichische PKW-Fahrer:innen
auf eine angemessene Entschädigung warten. Das ist sehr
unbefriedigend. VW sollte endlich mit dem VKI in konstruktive
Gespräche treten, damit die Geschädigten rasch zu ihrem Recht
kommen", kritisierte Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Auch
der für Konsumentenschutz zuständige Sozialminister Johannes Rauch
(Grüne) fordert von Volkswagen eine angemessene Entschädigung der
Betroffenen. "Es gibt absolut keinen Grund, warum es hier eine
Ungleichbehandlung gegenüber anderen Ländern geben sollte."
Volkswagen verweist hingegen darauf, dass man sich in einer
zweistelligen Anzahl an Fällen mit einzelnen Klägern geeignet habe.
Allerdings begründet dies der Autobauer in einer Stellungnahme
damit, dass die Erstgerichte in den Verfahren unrichtige Tatsachen
zum Temperaturbereich, in dem die maximale Abgasrückführung
stattfindet (Thermofenster) festgestellt hätten. Und beim OGH hätten
diese Fehler in erster Instanz aus "prozessualen Gründen" nicht mehr
korrigiert werden können.
Bei den Streitfällen gehe es um EA189-Fahrzeuge mit einem
Thermofenster von unter 10 Grad bis 33 Grad Celsius oder mehr. Damit
entsprächen diese Fahrzeuge sowohl den Kriterien des EuGH als auch
des Kraftfahrt-Bundesamtes, teilte VW weiters mit. Der OGH hätte
somit auf Basis der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichtes
entschieden, begründete VW die außergerichtliche Einigung.
stf/fel/pro
ISIN DE0007664039
WEB http://www.volkswagenag.com
http://www.vki.at
http://www.arbeiterkammer.at
WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at