Kritik am Großeigentümer des Flughafens Wien
Bei dem bisher als "australisch" geltenden Großaktionär kann
die Eigentümerschaft nur bis zu einer Treuhandgesellschaft auf
den Cayman Islands nachverfolgt werden - GRAFIK
Am Fonds IFM, Großaktionär des Flughafens
Wien, ist heftige Kritik entbrannt. Vertreter von IFM hatten sich
als Veranlager von australischen Pensionsfonds präsentiert. Nun
haben aber "profil" und "ZiB2" aufgedeckt, dass sich die
Eigentümerschaft am Flughafen über zwei Luxemburger Fonds nur bis zu
einer Treuhandgesellschaft (Conyers Trust) auf den Cayman Islands
nachverfolgen lässt. Wer dahinter wirtschaftliche Eigentümer sind
und woher diese ihr Geld beziehen, ist unklar.
Der in Österreich als Investor auftretende Fonds IFM Investors,
im Eigentum australischer Pensionsfonds, ist laut "profil" lediglich
Berater der Conyers Trust, dem die Flughafen-Anteile über zwei
Zwischenstationen in Luxemburg gehören. Dafür gibt es einen "IFM
Global Infrastructure Fund", der laut "profil" Geld für die
Treuhandfirma einsammelt. Wie dieser mit IFM Investors zusammenhängt
ist offen, auch die Vertretung von IFM wollte sich am Freitag auf
APA-Anfrage dazu nicht äußern. In einer Stellungnahme heißt es
lediglich: "Jene Fonds, die IFM Investors verwaltet oder berät,
investieren sehr langfristig ... Der Einsatz von Fonds mit Sitz in
Jurisdiktionen wie den Kaimaninseln ist für globale Investmentfonds
... üblich". Aber auch der "IFM Global Infrastructure Fund" ist laut
"profil" keine juristische Person, die Eigentumsrechte ausüben
könnte, sondern lediglich ein Vehikel, um Geld für den Conyers Trust
einzusammeln.
IFM ist Ende 2014 mit knapp 30 Prozent beim Flughafen Wien
eingestiegen und hat ab 2016 auf knapp 40 Prozent aufgestockt. Heuer
im Juni hat IFM dann die Schwelle von 40 Prozent überschritten, was
ein Pflichtangebot ausgelöst hat und versucht nun, auf fast 50
Prozent aufzustocken. Die anderen 50 Prozent teilen sich Wien und
Niederösterreich (je 20 Prozent) und die Mitarbeiter (10 Prozent).
Der Flughafen-Vorstand hat aus wirtschaftlichen Gründen von der
Annahme des Angebots abgeraten - einerseits, weil der gebotene Preis
zu niedrig sei, andererseits weil mit dem Verlust des Streubesitzes
der Abgang von der Wiener Börse drohe.
Aber mit der Aufstockung würden sich auch die Machtverhältnisse
am Flughafen verändern. IFM wäre ein größerer Aktionär als Wien und
Niederösterreich zusammen. Vermutlich würde sich der Fonds dann auch
nicht mehr mit nur zwei der zehn Kapitalvertreter begnügen. Bisher
hat sich IFM nicht überbordend in die Geschäfte eingemischt, das
könnte sich aber ändern. Jedenfalls wird die Aufstockung der
IFM-Anteile bereits vom Wirtschaftsministerium nach dem
Investitionskontrollgesetz (InvKG) geprüft. Inklusive vertiefter
Prüfung kann das bis zu vier Monate dauern. Durch den Brexit sind
die Cayman Islands als zugehörig zu Großbritannien auch nicht mehr
in die EU eingebunden.
Harsche Kritik an IFM und dessen Beteiligung am Flughafen kam
heute von der niederösterreichischen Grünen Helga Krismer und der
Anwältin Susanne Heger, die bereits aktiv gegen den Bau der dritten
Piste am Flughafen Wien aufgetreten ist. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz stellten Sie die Vermutung der Geldwäsche gegen IFM
in den Raum. Einziger Anhaltspunkt dafür ist aber die Tatsache, dass
die Treuhandgesellschaft, der die Flughafenanteile zugeordnet werden
können, ihren Sitz auf den Cayman Islands hat und diese auf der
schwarzen EU-Liste von Steueroasen stehen. Die beiden werfen dem
Flughafen-Vorstand, aber auch den Großeigentümern Wien und
Niederösterreich vor, sie hätten bewusst und absichtlich den
Flughafen "zu einem karibischen Spiel" gemacht. Krismer forderte
deshalb den Rücktritt der Vorstände Günther Ofner und Julian Jäger.
Kritik übten Krismer und Heger auch daran, dass die Dividende des
Flughafens an IFM, konkrete ihre Luxemburger Tochter Airports Group
Europe S.à.r.l., von der Kapitalertragssteuer befreit ist.
Allerdings beruht dies auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
(VwGH) der in letzter Instanz entsprechend entschieden hat, während
die Finanz ebenso wie das Bundesfinanzgericht die Steuerbefreiung
abgelehnt hatten.
(Redaktionelle Hinweise: 1324-22, Format 88 x 76 mm)
tsk/sag
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ISIN AT0000743059
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