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Datum/Zeit: 07.07.2022 08:31
Quelle: APA

OGH bestätigt Gerichtsstand in Wien in der Causa Wirecard


Klage gegen Aufsichtsrat mit Wohnsitz in Wien ermöglicht auch Klage gegen EY mit Sitz in München



Der Wirecard-Abschlussprüfer EY mit Sitz in München muss sich einem Verfahren vor einem Wiener Gericht stellen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, die eine internationale Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien für eine Klage eines Aktionärs bejaht (9 Ob 18/22w), schreibt die "Presse". In der Klage ging es darum, ob Aufsichtsräte und Abschlussprüfer für Geldverluste aus der Wirecard-Pleite haften.

Ein Wirecard-Aktionär hatte vor dem Handelsgericht Wien sowohl einen ehemaligen Wirecard-Aufsichtsrat mit Wohnsitz in Österreich, als auch den ehemaligen Abschlussprüfer von Wirecard, EY mit Sitz in München, geklagt. Nun ist klar, dass das Handelsgericht eine internationale Zuständigkeit für die Klage gegen EY hat. Der Beschluss stütze sich auf Unionsrecht, schreibt die "Presse". Konkret auf Art. 8 Nr. 1 der EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung in Zivil- und Handelssachen). "Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden", ist es demnach unter bestimmten Bedingungen möglich, die Klage gegen alle vor dem Gericht des Ortes zu führen, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat. Und zwar wenn "zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten".

Der Aktionär habe sich unter anderem darauf berufen, dass der Aufsichtsrat seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichts Wien habe. Als Mitglied des Wirecard-Aufsichtsrats habe er EY beauftragt. Beide hätten ihre gesetzlichen Aufsichts- und Prüfpflichten verletzt. Wäre die Bilanzmanipulation jedoch schon früher bekannt geworden, hätte er nicht in Wirecard-Aktien investiert und keinen Schaden erlitten, argumentierte der Kläger. Das Gericht muss nun aber erst inhaltlich klären, ob tatsächlich eine Haftung besteht oder nicht.

tsk/itz

ISIN DE0007472060 WEB http://www.wirecard.de http://www.ogh.gv.at/

 ISIN  AT0000837307
 WEB   http://www.zumtobelgroup.com

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