Linzerin klagt Verbund wegen Strompreisgestaltung
Wegen "Merit-Order-Prinzip", das sich am Preis des teuersten
Kraftwerkes orientiert
Eine Linzerin klagt den Energiekonzern Verbund, weil
dieser seine Preise nach dem Merit-Order-Prinzip gestaltet. Dieses
sieht vor, dass das teuerste Kraftwerk auf dem Markt den Strompreis
an der Börse bestimmt. Das sind derzeit Gaskraftwerke. Auf dieser
Basis hatte der Verbund die Rechnung der Linzerin laut Klage um 163
Prozent erhöht - obwohl das Unternehmen nur aus erneuerbaren
Energieträgern Strom erzeugt.
Es sei für Konsumenten unverständlich und nicht gerechtfertigt,
dass sich der Strompreisindex an Gas und Öl orientiere, selbst wenn
man nur Strom aus Wasserkraft beziehe, meint Rechtsanwalt Michael
Poduschka, der laut Berichten in "Krone" und "ORF" im Auftrag der
Linzerin beim Handelsgericht Wien geklagt hat. Gemeinsam mit seiner
Mandantin hinterfragt er das Merit-Order-Prinzip und die damit
einhergehende Preisgestaltung. "Das steht weder in der
Österreichischen Bundesverfassung, noch ist es ein Naturgesetz", so
Poduschka im "ORF". Die Frage des hohen Strompreises sei bisher
lediglich politisch und nicht rechtlich diskutiert worden.
Der Verbund bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der APA den
Eingang der Klage. Die Vorwürfe würden "sachlich vertieft geprüft".
Aber mit allen Kunden sei eine gesetzeskonforme Klausel vereinbart.
Demnach sei der Arbeitspreis mit dem von der Österreichischen
Energieagentur veröffentlichten Strompreisindex (ÖSPI)
wertgesichert. Es werde klar und verständlich kommuniziert, dass
damit "erhebliche Preisänderungen" möglich sind. "Wir sind daher
überzeugt, dass unser Vorgehen rechtskonform ist und werden dies
auch im Gerichtsverfahren einbringen", so der Verbund.
Der Verbund könne sich den starken Preiserhöhungen am
europäischen Energiemarkt nicht entziehen. Zugleich gebe es für von
der Strompreisanpassung 2022 Betroffene als Vergünstigung unter
anderem einen Bonustarif speziell für Kunden, deren Strompreis sich
besonders stark erhöht hat. Davon habe auch die Kundin aus Linz seit
1. Juli 2022 profitiert. "Ihre Strompreiserhöhung beträgt daher
nicht 163 Prozent. Die diesbezüglichen Vorwürfe sind falsch", so der
Verbund.
prlo/tsk/bel
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