Grazer Bierprozess: Elf Angeklagte verurteilt, vier freigesprochen
Teilbedingte Haft- und Geldstrafen - Keine kriminelle
Vereinigung - Urteil nicht rechtskräftig
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Neufassung, Urteil
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Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch elf
Männer wegen eines groß angelegten Bierdiebstahls in der Brauerei
Puntigam verurteilt worden. Sie sollen von 2009 bis 2017
einwandfreies Bier als Bruchware deklariert, mitgenommen und
teilweise weiterverkauft haben. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und
Veruntreuung wurden sie zu teilbedingten Haftstrafen von 15 bis 24
Monaten sowie Geldstrafen verurteilt. Vier Männer wurden
freigesprochen.
Elf der Angeklagten wurden verurteilt: Die sechs
Hauptverdächtigen bekamen Haftstrafen von 15 bis 24 Monaten, davon
fünf bis acht Monate unbedingt. Fünf Beschuldigte fassten
Geldstrafen aus, vier Beschuldigte wurden freigesprochen. Eine
kriminelle Vereinigung erkannte der Schöffensenat - anders als der
Ankläger - hinter dem Treiben in der Brauerei nicht.
Der Prozess mit den ursprünglich 24 Angeklagten dauerte den
ganzen Mai. Sie sollen einen Schaden von 1,7 Millionen Euro
verursachte haben. Zu diesem Nettowert der Getränke kommen laut
Brauerei noch rund 600.000 Euro Steuern und weitere Kosten für einen
Detektiv und eine Wirtschaftsprüffirma, insgesamt mehr als 2,6
Millionen Euro.
Die Angeklagten hatte sich teilweise schuldig bekannt, aber von
Anfang an die angeklagte Menge bestritten. Neben gewerbsmäßigem
Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde ihnen
teilweise Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige
Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Richter Andreas Rom schied das
Finanzverfahren aber gleich zu Beginn aus, dieses Delikt soll
gesondert verhandelt werden.
Die Diebstähle liefen über die sogenannte "Bruchware", die vom
Kellermeister überprüft und bestätigt werden musste. Die
Beschuldigten sollen einwandfreies Bier als Bruchware ausgewiesen
und es über den Selbstbedienungsshop aus der Firma gebracht haben.
Da es bald schon nicht mehr um ein paar Kisten, sondern um ganze
Paletten ging, war die Zusammenarbeit mehrerer Personen nötig.
Staplerfahrer, Kellermeister, Hallenverantwortliche und
SB-Shop-Mitarbeiter mussten mitmachen, damit die Ware außer Haus und
verkauft werden konnte.
Staatsanwalt Benedikt Petzner ortete in seinem Schlussplädoyer
ein "Kontrollversagen der Brauerei". Das "rechtfertigt aber nicht
jahrelangen Diebstahl", betonte der Ankläger. Die Beschuldigten
hätten sich das mangelhafte Kontrollsystem und den Umgang mit der
Bruchware zunutze gemacht. Er blieb auch dabei, dass der Tatbestand
der kriminellen Vereinigung aus seiner Sicht erfüllt sei, denn es
habe sich um "mehrere Personen, die sich zusammentun, um fortwährend
jemanden zu bestehlen" gehandelt. Dieser Argumentation folgte der
Schöffensenat nicht und sprach die Angeklagten von diesem Vorwurf
frei.
Alle Verteidiger waren sich einig, dass die Mengen des
gestohlenen Biers viel zu hoch angesetzt seien. "Die ganze Anklage
beruht auf einem einzigen Zeugen", prangerte Anwalt Bernhard Lehofer
an. "Zuerst fladern und dann alle anderen anpatzen" unterstütze
nicht gerade die Glaubwürdigkeit des ebenfalls angeklagten Zeugen,
gab der Jurist zu bedenken. "Es gibt nicht einen einzigen Beweis für
eine kriminelle Vereinigung", war Anwalt Gunther Ledolter zutiefst
überzeugt und bekam letztlich - vorerst - recht.
Was blieb, war bei allen Verurteilten der gewerbsmäßige Diebstahl
und die Veruntreuung. In einem zweiten Verfahren muss nun die
finanzrechtliche Seite geklärt werden, dabei geht es um Steuern in
der Höhe von rund 600.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
zeh/lor/af
ISIN AT0000746409
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