Manner sagt HV am 24. Mai ab - Bilanz-Prüfstelle stellte Fehler fest
Fehlerfeststellung betrifft Frage, ob aufgrund einer
Tochtergesellschaft in Aserbaidschan ein Konzernabschluss für
2020 aufgestellt hätte werden müssen
Die für den 24. Mai anberaumte Hauptversammlung des
Wiener Süßwarenherstellers Manner findet wegen einer Untersuchung
der Bilanz-Prüfstelle nicht statt. Die Fehlerfeststellung der
österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) betrifft laut
Manner insbesondere die Frage, ob aufgrund einer Tochtergesellschaft
in Aserbaidschan ein Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020
aufgestellt hätte werden müssen, gab die Firma am Donnerstag
bekannt.
Um sich bei der Haselnuss-Rohstoffversorgung unabhängiger von
Lieferanten zu machen, hat Manner im Jahr 2019 Anbauflächen in
Aserbaidschan gekauft. Die erste Haselnussernte wird im Jahr 2024
erwartet.
Die fragliche Gesellschaft sei operativ nicht tätig und daher für
das operative Geschäft der Manner Gruppe nicht relevant, so der
Süßwarenhersteller.
"Derzeit findet eine umfassende und detaillierte Analyse mit
Unterstützung von externen Beratern statt. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis der Analyse auch
Auswirkungen auf die Folgeperioden hat", räumte Manner in der
Aussendung ein. Deshalb sehe sich der Vorstand der Gesellschaft
gezwungen, die anstehende Hauptversammlung abzuberaumen. Der Termin
der neu anzuberaumenden Hauptversammlung werde entsprechend
veröffentlicht werden.
kan/pro
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