Politik

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Datum/Zeit: 18.05.2022 19:07
Quelle: Politik - Presseaussendung

Nationalrat beschließt Verlängerung von Corona-Bestimmungen und der Dienstfreistellung für Beschäftigte mit COVID-19-Risiko-Attest



Service-Karte für Bauarbeiter:innen wird um bestehende Identitätskarte ergänzt Die Verlängerung von speziellen Corona-Bestimmungen in drei Gesundheitsmaterien sowie der Möglichkeit für Angehörige von sogenannten COVID-19-Risikogruppen, sich gegen volle Entgeltfortzahlung vom Dienst frei stellen zu lassen, standen im Mittelpunkt von weiteren Beschlüssen im Nationalrat. Die dazu vorliegenden Anträge von ÖVP und Grünen wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Einhellig angenommen haben die Abgeordneten die gesetzlichen Grundlagen für eine Service-Karte für Bauarbeiter:innen. Mit der Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) kann diese neue Service-Karte künftig Bauarbeiter:innen ausgestellt werden, die Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen.

Wie schon im letzten Sozialausschuss forderten die Freiheitlichen vehement ein Ende des Corona-Maskenzwangs in allen Lebensbereichen, um auf diese Weise die derzeit bestehenden Ungleichbehandlungen von Angestellten im Handel und in anderen betroffenen Berufsgruppen zu beseitigen. Auch NEOS-Vertreter Gerald Loacker sprach von einer Schikane gegenüber all jenen Mitarbeiter:innen, die weiterhin FFP2-Masken tragen müssten. Die SPÖ forderte den Gesundheitsminister auf, die Experten:innenkommissionen der Bundesregierung sofort mit der Evaluierung der bestehenden FFP2-Maskenpflicht und möglichen Erleichterungen für die Beschäftigten mit Berichtslegung bis 31. Mai zu beauftragen und anschließend auf Grund der Ergebnisse evidenzbasierte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu setzen. Ein wichtiges Anliegen war den Sozialdemokrat:innen auch, das Pflegestipendium für vom AMS geförderte Ausbildungen nicht erst wie angekündigt mit 1. September 2023 zu starten, sondern bereits ein Jahr früher. Die jeweiligen Entschließungsanträge der Opposition fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Fristenverlängerungen in Corona-Rahmengesetzen sowie Erleichterung der Arbeitsmöglichkeit bei laufenden Nostrifizierungsverfahren

Coronaspezifische Bestimmungen sollen in insgesamt drei Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich verlängert werden. So sollen durch die Novellierung des Epidemiegesetzes Ende Juni 2023 die rechtlichen Grundlagen etwa für die Durchführung von Screeningprogrammen, die Ausstellung von Impf- und Testzertifikaten oder die Verhängung von Ausreisebeschränkungen weiter gelten. Auch wird es im Bedarfsfall weiterhin möglich sein, Gastronomiebetriebe und Veranstalter:innen zur Erhebung von Kontaktdaten ihrer Gäste zu verpflichten sowie Infektionsfälle an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu melden. Ebenso bleiben spezielle Strafbestimmungen aufrecht. Weiters sollen die Länder im Falle einer Krisensituation von bestimmten Auflagen für Krankenanstalten - etwa in Zusammenhang mit der Errichtungs- und Betriebsbewilligung - absehen können, sofern der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt. Auch diese Sonderregelung im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten gilt bis Juni 2023.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im MTD-Gesetz und im Sanitätergesetz handelt es sich um einige spezielle berufsrechtliche Bestimmungen, die bis Ende 2023 prolongiert werden. Darunter fallen unter anderem Labortätigkeiten für medizinisch-technisches Gesundheitspersonal ohne ärztliche Anordnung, die Durchführung von Corona-Impfungen und Corona-Tests durch Sanitäter:innen sowie das Aussetzen der Registrierungspflicht von Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen mit ausländischem Bildungsabschluss. Um der angespannten Personalsituation in Krankenanstalten und anderen Einrichtungen entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus vor, Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, die im Ausland ausgebildet wurden und noch nicht alle Auflagen für eine volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Österreich erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Berufsausübung zu ermöglichen. Das betrifft zum einen die Pflegeassistenz und zum anderen die Pflegefachassistenz, wobei die bedingte Eintragung in das Gesundheitsberufsregister auf zwei Jahre befristet und nicht verlängerbar ist.

Neben den Initiativen aus dem Gesundheitsbereich standen auch sozialrechtliche Änderungen auf der Agenda. Bis Jahresende 2022 in Kraft bleiben sollen jene Bestimmungen im ASVG und im Beamten-Kranken- und Unfallgesetz, die zu Beginn der Corona-Pandemie speziell für COVID-19-Risikogruppen eingeführt wurden. Damit können Beschäftigte mit bestimmten Vorerkrankungen - unter voller Entgeltfortzahlung - neuerlich vom Dienst freigestellt werden, sollte sich die Pandemielage wieder zuspitzen und die Betroffenen keine Möglichkeit haben, im Homeoffice bzw. an einem besonders geschützten Arbeitsplatz zu arbeiten. Inwieweit und für welchen Zeitraum diese Regelung tatsächlich benötigt wird, soll von den jeweils zuständigen Minister:innen per Verordnung festgelegt werden.

ÖVP und Grüne begründen Verlängerungen mit notwendigen Vorbereitungsschritten für den Herbst

ÖVP-Mandatar Josef Smolle sprach von einer notwendigen Prolongierung von Fristen in relevanten Rahmengesetzen. Auch wenn man sich jetzt in einer guten Phase befinde, so dürfe man nicht vergessen, dass COVID-19 im November 2020 europaweit die zweithäufigste Todesursache nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen war. Mit dem Hinweis darauf, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, begründete auch Ralph Schallmeiner von den Grünen die geplanten Verlängerungen von Fristen in einigen corona-spezifischen Rechtsmaterien. Alles andere wäre verantwortungslos. Denn niemand wisse genau, wie sich das Virus im Herbst verhalten werde oder wie infektiös es sei. Das Ministerium arbeite daher intensiv an einem Variantenmanagement-Plan, wobei insgesamt vier Szenarien genau darstellt werden.

Abgeordnete Bedrana Ribo (Grüne) ging primär auf die berufsrechtlichen Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ein, die Vereinfachungen von Nostrifikationen zum Inhalt haben. Künftig sollen diplomierte Fachkräfte aus Drittstaaten schon während des Verfahrens zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen unter bestimmten Bedingungen arbeiten dürfen. Es handle sich dabei um eine Lösung, die für beide Seiten Vorteile bringe, bekräftigte Ribo.

SPÖ für evidenzbasierten Umgang mit Corona-Maßnahmen und echte Verbesserungen im Pflegebereich

SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) erneuerte seine schon im Ausschuss geübte Kritik an der Tatsache, dass die heute zur Debatte stehenden Gesundheitsmaterien vom Nationalratspräsident dem Sozialausschuss zugewiesen wurden. Dies zeige abermals, dass die Bundesregierung das "Handwerk einer seriösen Politik" nicht verstehe, zumal sie nicht einmal mehr einfache Fristverlängerungen rechtzeitig schaffe. Man sollte daher nun die Wähler:innen fragen und einen Neuanfang machen. Was die FFP2-Maskenpflicht betrifft, so gelte auch hier die Devise der Sozialdemokrat:innen, dass es einen evidenzbasierten Umgang mit den Corona-Maßnahmen brauche. Dazu brachte er auch einen Entschließungsantrag ein. Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) nahm zu den Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Stellung, die er einer kritischen Beurteilung unterzog. Die für Beschäftigte aus Drittstaaten geltende Regelung bedeute, dass sie zwar grundsätzlich mit den heimischen Pflegekräften "gleichgestellt werden", aber aufgrund der niedrigeren Einstufung weniger Lohn erhalten. Damit sei einem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet. Auch die angekündigte Pflegereform bringe zu wenig Verbesserungen und setze in vielen Bereichen zu spät ein. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion forderte Drobits daher, dass das Pflegestipendium bereits per 1. September 2022 und nicht erst ein Jahr später in Kraft treten soll. Generell würden die Vorschläge der Opposition nicht ernst genommen, urteilte Philip Kucher (SPÖ), der unter anderem auf die ständigen Vertagungsanträge der Regierungsfraktionen in den Ausschüssen verwies.

NEOS: Kritik an der Fortführung der Corona-Notgesetzgebung und der Schikane gegenüber Bediensteten im Handel

Mit den heutigen Beschlüssen werde die Corona-Notgesetzgebung um ein weiteres Jahr gestreckt, beklagte Gerald Loacker (NEOS). Gleichzeitig werde auch die Möglichkeit eröffnet, dass Krankenhäuser mit dem Hinweis auf die Pandemie notwendige Behandlungen nicht durchführen müssen. Auch die Fortführung des Contact-Tracing bemängelte er, denn diese habe ohnehin nie richtig funktioniert. Man müsse endlich wegkommen von Impfstraßen, Impfbussen etc. und wieder zur Normalität zurückkehren, forderte der NEOS-Mandatar. Das noch notwendige Impfen und Testen könnte man etwa den Apotheker:innen überlassen. Kritisch stand er auch der FFP2-Maskenpflicht gegenüber, die fast nur mehr in Österreich gelte und zudem keine Vorteile gegenüber anderen Ländern gebracht habe. So sei Österreich beispielsweise wesentlich schlechter durch die Pandemie gekommen als die Schweiz, Dänemark, Schweden oder Deutschland. In einem von ihm eingebrachten Antrag plädierte er daher dafür, die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung in allen Wirtschaftsbereichen außerhalb des Gesundheitssektors, und daher insbesondere im Handel und in Banken, aufzuheben.

FPÖ für ein Ende des Maskenzwangs in allen Bereichen sowie für die Entwicklung eines krisenfesten Gesundheitssystems

Die freiheitliche Abgeordnete Dagmar Belakowitsch sah keine Notwendigkeit für einen umfassenden Variantenmanagement-Plan, denn COVID-19 werde entweder endemisch werden oder eben nicht. Und dafür brauche es keine Verlängerung eines "Ermächtigungsgesetzes" für den Gesundheitsminister. Österreich sei ohnehin schon das einzige Land in der EU, in dem es eine Impfpflicht gebe. Außerdem würden viele Studien belegen, dass die Corona-Impfung weder wirksam sei noch wirksam war. So werde etwa in Dänemark überhaupt nicht mehr geimpft, zeigte Belakowitsch auf. Sie drängte auf ein Ende des Maskenzwangs in allen Wirtschaftsbereichen, was auch in einem eigenen Entschließungsantrag zum Ausdruck kam. Es gebe keine einzige Studie, die belegen würde, dass das Maskentragen etwas bringe, war Belakowitsch überzeugt. Die Fortsetzung der Fehler der Vergangenheit könne man zudem nicht als Vorbereitung für den Herbst bezeichnen, zeigte sich ihr Fraktionskollege Gerhard Kaniak verwundert. Stattdessen brauche es eine ordentliche Evaluierung der getroffenen Maßnahmen sowie die Entwicklung eines krisenfesten und ausreichend dotierten Gesundheitssystems.

Neue Service-Karte für Bauarbeiter:innen

Eine einstimmig beschlossene Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) schafft gesetzliche Grundlagen für die Ausstellung einer Service-Karte für aktive bzw. nicht in Beschäftigung stehende Bauarbeiter:innen, die Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen. Das betrifft auch aus dem Ausland entsendete bzw. überlassene Arbeitnehmer:innen.

Ebenfalls in der BUAG-Novelle beinhaltet sind die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter:innen, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK. Überdies wird die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Regelung, die es arbeitslosen Bauarbeiter:innen bis Ende September 2020 ermöglicht hat, eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der "Abfertigung Alt" zu beantragen, ins Dauerrecht überführt.

Die Novellierung gehe auf eine Sozialpartnereinigung zurück, betonten Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Josef Muchitsch (SPÖ). Die Service-Karte sei eine Verbesserung für die Betroffenen und ermögliche gleichzeitig die Feststellung der Identität im Kundenverkehr der BUAK und bei Baustellenkontrollen, so Pöttinger. Er sieht in der Novelle Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und eine Verwaltungsvereinfachung. Für Josef Muchitsch (SPÖ) wird mit der Service-Karte die Digitalisierung im vollen Umfang genutzt. Sie sei auch ein weiterer Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Arbeitsminister Martin Kocher bezeichnete die Novellierung als sehr gutes Paket. Auch er zeigte sich erfreut über die Sozialpartnereinigung und über die breite Unterstützung der Fraktionen.

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