Gericht: Sony verstößt bei PlayStation gegen Konsumentenschutz
Urteil des Handelsgerichts Wien noch nicht rechtskräftig -
Guthaben-Verfall nach zwei Jahren unzulässig
Der japanische Elektronikhersteller Sony
verstößt bei seiner Spielkonsole PlayStation gegen österreichisches
Konsumentenschutzrecht. Das Handelsbericht Wien habe alle 40
beanstandeten Klauseln der Geschäftsbedingungen (AGB) des
PlayStation-Networks (PSN) als unzulässig beurteilt, teilt der VKI
am Donnerstag mit. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im
Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Die unzulässigen Klauseln der PSN-Nutzungsbedingungen betreffen
unter anderem den Verfall von Guthaben schon nach zwei Jahren und
uneingeschränkte Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten
ihrer Kinder. Ebenfalls als gesetzeswidrig eingestuft wurden
Preisänderungsklauseln und solche, die Sony ein einseitiges
Leistungsänderungsrecht einräumen. Auch, dass ein Gratis-Abo bei
nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu einem
gebührenpfichtigen Abonnement werde, erteilte das Gericht eine
Absage.
Das Playstation-Network (PSN) ist ein Onlinedienst, über den
digitale Inhalte wie Spiele oder Filme als Download oder Stream
gekauft werden können. "Das Urteil ist für Verbraucherinnen und
Verbraucher insgesamt sehr erfreulich, da es zu unterschiedlichsten
Fragestellungen bei Onlinediensten und Videospielen Klarheit
bringt", erklärte VKI-Jurist Joachim Kogelmann in der Aussendung.
Viele andere Spieleplattformen und Onlinedienste haben ähnliche
Nutzungsbedingungen.
Bereits rechtskräftig geklärt ist übrigens, dass die VKI-Klage in
deutscher Sprache zulässig war. Die Beklagten, die Sony Interactive
Entertainment Europe Limited und die Sony Interactive Entertainment
Network Europe Limited, mit Sitz in London, hatten die Annahme der
zugestellten Klage verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst war,
blitzten mit ihrer Rechtsansicht aber ab.
pro/stf
ISIN JP3435000009
WEB http://www.vki.at
http://www.sony.net/
ISIN AT0000743059
WEB http://www.omv.com