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Datum/Zeit: 23.09.2021 08:31
Quelle: Politik - Presseaussendung

Nationalrat beschließt Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz


Verstärkte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes einstimmig angenommen, Abgeordnete diskutieren Rechnungshofberichte

Am Ende des ersten Plenartages in der neuen Tagungsperiode standen redaktionelle Richtigstellungen im kürzlich beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf der Tagesordnung des Nationalrats. Ein weiterer Beschluss betraf eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates. Im Zusammenhang mit der Verfassungsschutz-Reform sprachen sich alle Fraktionen für eine verstärkte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes aus.

Außerdem wurde eine Reihe von Rechnungshofberichten diskutiert, darunter etwa die Überprüfung des Bundesfinanzgerichtes und der Transparenzdatenbank.

Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Ein gemeinsamer Initiativantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zum jüngst beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde heute mit breiter Mehrheit vom Nationalrat beschlossen und erhielt damit die verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit. Nur die Abgeordneten der FPÖ sprachen sich dagegen aus. Laut den Erläuterungen geht es dabei um redaktionelle Richtigstellungen, etwa im Bereich der Fördermittel.

Das EAG sei ein historischer Schritt in der Umweltpolitik, betonte Lukas Hammer (Grüne). Bis auf eine "kleine Ziffer bei der Aufbringung der Fördermittel" habe man in diesem Bereich "alles richtig gemacht". Hammer bedankte sich bei der SPÖ und den NEOS für die "unkomplizierte Behebung". Nun sei es wichtig, in die Umsetzung zu gehen, wobei den Ländern und Gemeinden eine zentrale Rolle zukommen werde. Seitens der NEOS sprach sich auch Gerald Loacker für die "kleine Reparatur" aus. Diese mache das Fördersystem marktnäher. Grundsätzlich befürwortete er die Ökologisierung des Steuersystems, davor brauche es jedoch eine Senkung der Abgabenquote, etwa durch die Abschaffung der kalten Progression, so Loacker.

Alois Schroll (SPÖ) betonte, dass man mit dem EAG die Klima- und Energiewende eingeleitet habe. Die SPÖ stehe für eine faire und soziale Klimapolitik. So habe man etwa die Kosten für armutsgefährdete Haushalte mit 75 € pro Jahr gedeckelt. Schroll zeigte sich jedoch über den Anstieg der Energiepreise auf "rekordverdächtige Höchststände" besorgt. Bei diesem Problem sei die Regierung auf "Tauchstation".

Sie plädiere für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energie, um unabhängiger von Energieimporten zu werden, erwiderte ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf gegenüber Alois Schroll. Dazu brauche es schnellere und effizientere UVP-Verfahren, denn "wer Ökostrom haben will, muss auch Ja zum Ausbau sagen", so Graf.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bedeute "einzig und allein eine Preissteigerung für die BürgerInnen", kritisierte hingegen Walter Rauch (FPÖ). Der FPÖ-Mandatar forderte "eine Umweltpolitik mit Hausverstand", denn aktuell sei diese "rein ideologisch thematisiert" und schade dem "Wirtschaftsstandort Österreich".

Alle Fraktionen für verstärkte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die finale Abstimmung in Dritter Lesung über die Änderungen in der Geschäftsordnung des Nationalrats im Zusammenhang mit der Verfassungsschutz-Reform. Bei dem einstimmig angenommenen Antrag geht es im Wesentlichen um eine verstärkte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes, etwa werden Minderheitsrechte und Berichtspflichten in den beiden parlamentarischen Geheimdienst-Unterausschüssen gestärkt.

Konkret wird die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes eng mit der neuen Kontrollkommission verzahnt, die im Innenministerium eingerichtet werden soll. Diese soll systemische Mängel und Optimierungsbedarf in der Organisation aufzeigen. Sie kann entweder aus eigenem, über Ersuchen des Innenministers oder des parlamentarischen Unterausschusses tätig werden. Die Minderheitenrechte werden unter anderem insofern gestärkt, als ein Viertel der Ausschussmitglieder eine Ausschusssitzung, eine Aussprache oder eine Prüfung durch die Kontrollkommission einfordern kann. Die Mitglieder der Kontrollkommission Verfassungsschutz werden künftig auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat gewählt.

Besprechung von Rechnungshofberichten

Die Abgeordneten diskutierten außerdem eine Reihe von Rechnungshofberichten. Darunter fielen die Überprüfung des Bundesfinanzgerichts (BFG), die Follow-up-Prüfung der Transparenzdatenbank sowie Berichte zur Bundespensionskassen AG, der VERBUND AG, zu den Haushaltsergebnissen 2016 gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 sowie zum EU-Finanzbericht 2016. Im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank kamen die RechnungshofprüferInnen zum Ergebnis, dass trotz der Behebung vieler Mängel der Hauptnutzen der Transparenzdatenbank, nämlich einen umfassenden Überblick über alle öffentlichen Leistungen zu bieten, noch nicht verwirklicht sei. Gründe dafür seien vor allem uneinheitliche Meldeverpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden, die unvollständige Erfassung der Leistungsangebote sowie die fehlende kompetenzrechtliche Basis. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker appellierte, im Sinne der Kontrolle und effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel das Potenzial der Transparenzdatenbank noch besser zu nutzen.

In einem zweiten Diskussionsblock wurden weitere sechs Rechnungshofberichte unter einem debattiert. Darin nahmen die PrüferInnen die ARE Austrian Real Estate GmbH, den internationalen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten, die mittelfristige Haushaltsplanung der Länder Niederösterreich und Oberösterreich sowie der Stadt Wien, Zahlungsströme zwischen Gebietskörperschaften in Niederösterreich und der Steiermark, Instrumente zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung sowie zum Postgebäude am Rochus unter die Lupe.

Sämtliche Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Ein während der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der NEOS, in dem mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank, zum Beispiel durch eine Erweiterung des Kreises der Einsichtsberechtigten gefordert wird, erhielt keine Mehrheit.

Keine Mehrheit für Fristsetzungsanträge von SPÖ und NEOS

Am Ende des heutigen Sitzungstages stimmte der Nationalrat noch über drei Fristsetzungsanträge der SPÖ und der NEOS ab, die jedoch keine Mehrheit fanden. Die SozialdemokratInnen sprechen sich dafür aus, dem Finanzausschuss für die Vorberatung einer SPÖ-Initiative zur finanziellen Unterstützung für Gemeinden in der Krise eine Frist bis 5. November 2021 zu setzten. Die NEOS setzten sich für eine Fristsetzung zur Behandlung ihrer Anträge zur Finanzierung politischer Parteien und von Vereinen im Justizausschuss bis 16. November 2021 ein.

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