Wirecard-Skandal - Hoffnung für Austro-Anleger nach Gerichtsbeschluss
Landesgericht Innsbruck bestätigte internationale
Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von
geschädigten Anlegern gegen Ex-Chef Braun - Noch nicht
rechtskräftig
Im Skandal um den deutschen
pleitegegangenen Zahlungsdienstleister Wirecard haben auch
Österreicher viel Geld verloren. Das Landesgericht Innsbruck hat nun
nach einem Musterverfahren der Kanzlei Aigner, Lehner, Zuschin die
internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche
von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen
Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun bestätigt, gaben die
Rechtsanwälte am Freitag bekannt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Roman
Taudes zeigte sich dennoch erfreut "über den ersten Etappensieg auf
dem Weg zur Durchsetzung der Ansprüche für die geschädigten Wirecard
Investoren". Es gebe nach wie vor auch die Möglichkeit,
Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Wirecard AG
anzumelden, so Taudes. Die Kanzlei stehe zudem auch mit
Prozessfinanzierern in Gesprächen, um speziell für die
österreichischen Geschädigten ein Interventionspaket für Ansprüche
gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young zu schnüren.
Das Gericht sieht bei Ansprüchen gegen den Österreicher Braun
jedenfalls auch österreichische Gerichte zuständig. "Da er (auch) in
Österreich einen Wohnsitz hatte und wegen der Häuser in Kitzbühel
und Wien in Österreich jedenfalls über beträchtliches
Liegenschaftsvermögen verfügte, konnte es für ihn nicht überraschend
sein, auch vor österreichischen Zivilgerichten in Anspruch genommen
zu werden", heißt es in dem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck
laut der Anwaltskanzlei.
Auf Grundlage der vorgelegten Urkunden sowie der Aussagen von
Braun (per Videoeinvernahme) und seiner Ehefrau im Verfahren sei das
Landesgericht zum Schluss gekommen, dass Braun einen Wohnsitz in
München und Wien hatte, schreiben die Anwälte in einer Aussendung.
Sein Anwesen in Kitzbühel, wo er bis zuletzt mit Hauptwohnsitz
gemeldet war, nutzte Braun laut Feststellungen des Gerichts nur mehr
sporadisch. Daher ergab sich laut Ansicht des Gerichts
schlussendlich Wien als zuständigkeitsbegründender Wohnsitz.
Gemeinsam mit dem Ausspruch der internationalen Zuständigkeit
österreichischer Gerichte überwies das Landesgericht Innsbruck das
Verfahren an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
(Schluss) kan/ivn
ISIN DE0007472060
WEB http://www.wirecard.de