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Datum/Zeit: 11.06.2021 12:44
Quelle: APA

Wirecard-Skandal - Hoffnung für Austro-Anleger nach Gerichtsbeschluss


Landesgericht Innsbruck bestätigte internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen Ex-Chef Braun - Noch nicht rechtskräftig



Im Skandal um den deutschen pleitegegangenen Zahlungsdienstleister Wirecard haben auch Österreicher viel Geld verloren. Das Landesgericht Innsbruck hat nun nach einem Musterverfahren der Kanzlei Aigner, Lehner, Zuschin die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun bestätigt, gaben die Rechtsanwälte am Freitag bekannt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Roman Taudes zeigte sich dennoch erfreut "über den ersten Etappensieg auf dem Weg zur Durchsetzung der Ansprüche für die geschädigten Wirecard Investoren". Es gebe nach wie vor auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anzumelden, so Taudes. Die Kanzlei stehe zudem auch mit Prozessfinanzierern in Gesprächen, um speziell für die österreichischen Geschädigten ein Interventionspaket für Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young zu schnüren.

Das Gericht sieht bei Ansprüchen gegen den Österreicher Braun jedenfalls auch österreichische Gerichte zuständig. "Da er (auch) in Österreich einen Wohnsitz hatte und wegen der Häuser in Kitzbühel und Wien in Österreich jedenfalls über beträchtliches Liegenschaftsvermögen verfügte, konnte es für ihn nicht überraschend sein, auch vor österreichischen Zivilgerichten in Anspruch genommen zu werden", heißt es in dem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck laut der Anwaltskanzlei.

Auf Grundlage der vorgelegten Urkunden sowie der Aussagen von Braun (per Videoeinvernahme) und seiner Ehefrau im Verfahren sei das Landesgericht zum Schluss gekommen, dass Braun einen Wohnsitz in München und Wien hatte, schreiben die Anwälte in einer Aussendung. Sein Anwesen in Kitzbühel, wo er bis zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, nutzte Braun laut Feststellungen des Gerichts nur mehr sporadisch. Daher ergab sich laut Ansicht des Gerichts schlussendlich Wien als zuständigkeitsbegründender Wohnsitz.

Gemeinsam mit dem Ausspruch der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte überwies das Landesgericht Innsbruck das Verfahren an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

(Schluss) kan/ivn

 ISIN  DE0007472060
 WEB   http://www.wirecard.de

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