CA Immo: Buwog-Schadenersatz-Verfahren läuft weiter
Klägeranwalt: Chancen unverändert intakt, trotz OGH-Entscheid
zu Nebenfront - Zulässigkeit der Klagen und
Gerichtszuständigkeit bestätigt - 1,92 Mrd bei Republik und
Land Kärnten eingeklagt
Die börsennotierte CA Immo sieht ihre
Chancen auf Schadenersatz von der Republik Österreich und dem Land
Kärnten in Sachen Buwog-Privatisierung unverändert intakt - trotz
einer Niederlage beim Obersten Gerichtshof (OGH) an einer
Nebenfront. Sowohl die Zulässigkeit der Schadenersatzklagen als auch
die Gerichtszuständigkeit sei definitiv bestätigt, die Dauer des
Verfahrens könne man aber nicht abschätzen, sagte CA-Immo-Anwalt
Johannes Lehner am Freitag zur APA.
Die CA Immo hatte, in zwei Schritten, insgesamt 1,92 Mrd. Euro
Schaden im Zusammenhang mit der 2004 abgeschlossenen Privatisierung
der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog und andere) eingeklagt. Buwog
& Co waren 2004 an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen
- die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus.
Durch die neue Entscheidung des OGH sei der CA Immo "kein
Rechtsnachteil erwachsen", betonte der Rechtsanwalt, es habe sich
nur um einen "rechtlichen Nebenschauplatz" hinsichtlich einer von
mehreren Anspruchsgrundlagen gehandelt. Der OGH hatte zu einer Frage
betreffend eine Vertraulichkeitsvereinbarung zum
Buwog-Verkaufsprozedere von Juli 2003 zu entscheiden, unter deren
Schutz sich die CA Immo stellen wollte. "Unser Standpunkt war, dass
alle Bieter - auch die CA Immo - durch diese Vereinbarung geschützt
sind", so Lehner. Eine solche Vereinbarung könne nicht zulasten
Dritter wirken und den ordentlichen Gerichtsweg abschneiden. Diese
Frage entschied der OGH jedoch nicht im Sinne der CA Immo, sondern
verwies hinsichtlich dieses gesonderten Anspruchs auf das laut
Vertraulichkeitsvereinbarung zuständige Schiedsgericht. (GZ
4Ob36/21d)
Der CA Immo sei durch diese OGH-Entscheidung kein Rechtsnachteil
erwachsen, weil deren Ansprüche auch durch das Amtsgeheimnis
geschützt sind, so der Rechtsanwalt. Vermutet wurde ja, dass dem
konkurrierenden "Österreich-Konsortium" verraten worden ist, wie
viel der Mitbewerber CA Immo für Buwog & Co bezahlen kann.
Laut der mündlichen Urteilsverkündigung durch Richterin Marion
Hohenecker von Anfang Dezember 2020 im Grasser-Strafprozess - es
steht die schriftliche Urteilsausfertigung aus, die Urteile sind
noch nicht rechtskräftig - komme dafür nur Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser infrage. Kärnten ist deshalb mit im Boot, weil
auch hier ein Bruch des Amtsgeheimnisses bzw. ein Beitrag zur
parteilichen Beeinflussung des Bieterverfahrens vermutet wird; der
damalige Landeshauptmann Jörg Haider war durch den Verkauf der
Villacher Wohnungsgesellschaft ESG, für die Kärnten ein
Vorkaufsrecht besaß und die dann Teil des Buwog-Gesamtpakets waren,
in den Privatisierungsdeal eingebunden.
Abgehandelt werden die voriges Jahr eingebrachten
Schadenersatzklagen der CA Immo am Landesgericht für
Zivilrechtssachen in Wien. Die Zuständigkeit dieses Gerichts sei
definitiv bestätigt, so Rechtsanwalt Lehner, obwohl das Land Kärnten
dagegen Einwendungen erhoben hatte.
Die Dauer des Verfahrens hänge auch davon ab, ob größere Teile
des Strafverfahrens - also Tatsachenfeststellungen - verwendet
werden können. Ein Strafurteil habe aber keine unmittelbaren
Auswirkungen (Bindungswirkung) auf das Zivilverfahren.
(Schluss) sp/kre
ISIN AT0000641352
WEB http://www.caimmo.com