Immofinanz will rasch Höchststimmrecht bei s Immo beseitigen
Außerordentliche Hauptversammlung innerhalb von drei Wochen
soll Situation klären - Änderung in der Satzung ist Bedingung
für Übernahmeangebot der Immofinanz
Der Übernahmekampf zwischen den börsennotierten
Immobilienkonzernen Immofinanz und s Immo geht in die nächste Runde.
Die Immofinanz will ein Angebot zur Übernahme der s Immo legen. Sie
stellt dafür aber die Bedingung, dass eine Bestimmung in der Satzung
der s Immo gestrichen wird, wonach kein Aktionär mehr als 15 Prozent
der Stimmrechte haben darf - auch wenn sein Aktienanteil höher ist.
Eine außerordentliche Hauptversammlung soll dies nun durchsetzen.
Die Immofinanz hat am 14. März ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung bei der s Immo gelegt und
dieses am 25. März nachgebessert. Zugleich stellte die Immofinanz
für den Vollzug des Angebots die Bedingung, dass die
Hauptversammlung der s Immo das Höchststimmrecht aufhebt. Die s Immo
reagierte darauf mit einer Verschiebung der an sich für den 30.
April geplanten Hauptversammlung. Die Hauptversammlung solle erst
nach dem Ende der Annahmefrist stattfinden, beschlossen Vorstand und
Aufsichtsrat der s Immo.
Heute Mittwoch hat die Immofinanz, die bereits 26,5 Prozent an
der s Immo hält, im Gegenzug eine außerordentliche Hauptversammlung
verlangt, um die Frage des Höchststimmrechts zu klären. Laut
Aktienrecht sei diese "unverzüglich" einzuberufen, heißt es in der
Immofinanz-Aussendung, der Termin sei mit 21 Tagen Einberufungsfrist
festzusetzen. Damit sollte sich ein Termin "an oder um den"
ursprünglich geplanten Termin der ordentlichen Hauptversammlung am
30. April ausgehen.
Während die s Immo die Verschiebung der Hauptversammlung damit
begründet, die Aktionäre sollten so "in Kenntnis des Ausgangs des
Übernahmeangebots eine fundierte Entscheidung über den von der
Immofinanz AG in Aussicht gestellten Antrag zur Änderung der Satzung
in § 13 (3) ("Höchststimmrecht") treffen können", will die
Immofinanz "rasch eine Entscheidungsgrundlage für die
s-Immo-Aktionäre während der Annahmefrist des Übernahmeangebots
(schaffen)". Die Immofinanz verweist darauf, dass die Aufhebung des
Höchststimmrechts dem Corporate Governance-Grundsatz "one share-one
vote" entspreche und auch unabhängig vom Übernahmeangebot der
Immofinanz vorteilhaft für alle Aktionäre der s Immo sei.
(Schluss) tsk/itz
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