Politik

Politik

Datum/Zeit: 22.02.2021 20:46
Quelle: Politik - Presseaussendung

Gesundheitsausschuss: COVID-19-bedingte Sonderbestimmungen im Gesundheitsbereich werden verlängert


Adaptierungen des Gesundheitsberuferegisters sowie EU-konformes Berufsanerkennungsgesetz finden breite Mehrheit

Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde im heutigen Gesundheitsausschusses eine umfangreiche Sammelnovelle beschlossen. Sie umfasst Änderungen von sechs Gesetzen, mit denen vor allem Fristen in diversen Corona-Bestimmungen adaptiert werden. Das betrifft etwa berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie das Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste. Weitere Bestimmungen der Sammelnovelle beziehen sich auf Regelungen im Bundespflegegeldgesetz, welche die Übermittlung, Speicherung und Löschung von Daten betreffen, die für die 24-Stunden-Betreuung nötig sind.

Kleinere Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), die auf Erfahrungen der letzten zwei Jahre beruhen, sollen seine bessere Vollziehbarkeit gewährleisten. Die Novelle wurde mit breiter Mehrheit aller Fraktionen außer der FPÖ beschlossen.

Einstimmig fiel der Beschluss zum von der Bundesregierung vorgelegten Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit. Dieses schafft eine EU-konforme Rechtslage bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen im Gesundheitsbereich.

In die Warteschleife verwiesen wurden von den Koalitionsparteien drei SPÖ-Anträge, die Forderungen zu nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, zur Kindergesundheit sowie ein Konzept der SozialdemokratInnen zur Pflegereform betreffen.

ÖVP-Grüne sehen Notwendigkeit für Anpassung von diversen Corona-Bestimmungen

Im Zuge einer Sammelnovelle schlagen die Abgeordneten Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) Änderungen bezüglich einer Reihe von COVID-19-Bestimmungen in insgesamt sechs Gesetzen vor (1252/A) . So sei es etwa aufgrund der Corona-Krise erforderlich, Fristen für berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie im Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste bis Ende des Jahres zu verlängern, damit es zu keinen Personalengpässen komme. Die Pandemie habe zudem dazu geführt, dass ausländische Personenbetreuungskräfte nur mehr unter erschwerten Bedingungen nach Österreich reisen können, geben die AntragstellerInnen zu bedenken.

Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betreuung und zur Vermeidung von Unterversorgung sollen gemäß einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes von den jeweiligen Landesstellen des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen personenbezogene Daten an die zuständigen Ämter der Landesregierung und den Fonds Soziales Wien übermittelt werden können. Die Daten müssen jedoch unverzüglich gelöscht werden, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr benötigt werden; spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres 2021. Durch Anpassungen im Kraftfahr- und Führerscheingesetz soll die Gültigkeit von Bewilligungen für private Übungs- und Ausbildungsfahrten, die nach dem Ende der seinerzeitigen "Toleranzregelung" (somit nach dem 31.5.2020) abgelaufen sind, ex lege bis 30.9.2021 verlängert werden, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung zu gewährleisten. Schließlich dient eine Änderung des 2. COVID-19-Justizbegleitgesetzes dazu, ein redaktionelles Versehen zu sanieren.

Die Sammelnovelle wurde vom Gesundheitsausschuss mit einem Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen noch um einige Bestimmungen ergänzt. Damit pflegebedürftige Personen über ihr erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 besser informiert werden können, sollen von den Entscheidungsträgern des Bundespflegegeldgesetzes und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger die Kontaktdaten an die hierfür zuständigen Ämter der Landesregierungen und an den Fonds Soziales Wien übermittelt werden. Dabei soll es sich um folgenden Daten handeln: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Meldeadresse und Pflegegeldstufe der pflegebedürftigen Personen. Diese Informationen müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber mit Ablauf des Jahres 2021.

Eine weitere Abänderung, die im Ausschuss vorgenommen wurde, bezieht sich auf das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz. Damit sollen die Fristen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 erstreckt werden, wie Werner Saxinger (ÖVP) erläuterte.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sah die Verlängerung von Fristen als sinnvoll an. Allerdings hätte man einige Punkte der Novelle auch einer Begutachtung unterziehen können, da sie nicht drängend seien. Er werde auch weiter darauf bestehen, dass so rasch wie möglich zu den üblichen parlamentarischen Abläufen zurückgekehrt werde, sagte der NEOS-Mandatar.

Verena Nussbaum (SPÖ) sah es als positiv, dass notwendige Fristen verlängert werden und auch Vorsorge für die Absicherung der 24-Stunden-Pflege getroffen wird. Sie vermisste aber klare Vorgaben und Fristen zur Umsetzung des Impfplans der Bundesregierung. NEOS-Abgeordneter Loacker schloss sich der Kritik an. Die Organisation der Impfungen durch die Länder lasse vieles zu wünschen übrig, der Gesundheitsminister müsse sich hier stärker durchsetzen, forderte er.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärte, Lieferverzögerungen von Astra-Zeneca hätten zwar eine Änderung des Impfplans geführt, er gehe aber davon aus, dass der aktuelle Plan halten werde. Diese Woche erwarte man noch die Lieferung von weiteren 180.000 Impfdosen, für März sollten es etwas über eine Million sein. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass nach Ostern bereits eine Million Menschen in Österreich einen vollen Impfschutz haben werden. Im zweiten Jahresquartal sollen nochmals 6 Mio. Impfdosen geliefert werden. Anschober ist zuversichtlich, dass der noch im Sommer eine Impfrate von 60 bis 70 % erreicht werden kann.

Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz sollen Vollziehbarkeit verbessern

Seit Anfang Juli 2018 besteht die Verpflichtung für Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie von gehobenen medizinisch-technischen Diensten zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Per Stand Ende 2019 waren rund 185.000 Personen erfasst, die in einem der zehn registrierungspflichtigen Berufe tätig sind, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (608 d.B.), die eine Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) bringt. Demnach sollen auf Basis der Erfahrungen der letzten zwei Jahre kleinere Anpassungen vorgenommen werden, um eine bessere Vollziehbarkeit des Gesetzes zu gewährleisten.

Unter anderem geht es dabei um die Herausnahme des "Geschlechts" aus dem öffentlichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis sowie auf den Verzicht auf ausländische Disziplinarstrafbescheinigungen als Voraussetzung für die Eintragung. Außerdem soll es zu einer Klarstellung betreffend das Registrierungsverfahren bei Höherqualifizierung in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, gehobener Dienst) kommen. In Hinkunft soll ausschließlich die höchste erworbene Qualifikation im Register angeführt werden. Die Novelle fand eine breite Mehrheit, nur die FPÖ-Abgeordneten verweigerten ihre Zustimmung.

Alexandra Tanda (ÖVP) sah notwendige Anpassungen, um das Gesetz praxistauglicher zu machen. Philip Kucher (SPÖ) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, meinte aber, künftig sollten auch Sozialbetreuungsberufe ins Register einbezogen werden und es sollte stärker auf Spezialisierungen eingegangen werden.

Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit schafft EU-konforme Rechtslage bei Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen

Zustimmung aller Fraktionen fand die Regierungsvorlage zu einem Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit. Sie sieht die Anpassung von diversen Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus anderen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz in insgesamt fünf Gesetzesmaterien aus dem Gesundheitsbereich vor (644 d.B.). Konkrete Auslöser dafür sind von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, in denen auf die Herstellung eines EU-konformen Rechtszustands gedrängt wird. Aus diesem Grund sollen etwa im Ärzte- und im Apothekengesetz die Vorgaben entfallen, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen. Durch die Novellierung des Musiktherapiegesetzes wird in Hinkunft nun nicht mehr die Verwendung eines besonderen Formulars erforderlich sein. Auch im Hinblick auf die Regelungen im Kardiotechniker- und im Sanitätergesetz will Österreich seinen formalen Umsetzungsverpflichtungen nachkommen. "Dies allerdings in dem Wissen, dass in der Praxis die Bedingungen für die partielle Anerkennung nicht erfüllbar sind und es daher keine denkmöglichen Anwendungsfälle geben wird", heißt es einschränkend in den Erläuterungen.

SPÖ will Abgeltung für Honorarausfälle im Jahr 2020 auch bei nicht ärztlichen Gesundheitsberufen

Während VertragsärztInnen im Corona-Jahr 2020 einen Ausgleich für ihren Honorarentfall in drei Quartalen von 80% erhalten, sei diese Regelung für die anderen Gesundheitsberufe wie z. B. ZahnärztInnen, medizinisch-technische Dienste, PsychologInnen, Hebammen etc. nicht vorgesehen, beklagt SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher in einen Entschließungsantrag (1170/A(E)) . Bundesminister Rudolf Anschober sollte daher umgehend Gespräche mit den VertreterInnen der sonstigen, nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, die in Vertragsverhältnissen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen stehen, aufnehmen und bis längstens Ende Februar 2021 eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten. SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek sah die Forderungen des Antrags als eine Frage der Gerechtigkeit. Auch Ausschussobmann Gerhard Kaniak (FPÖ) bezeichnete den Antrag als sinnvoll. Ribo (Grüne) und Laurenz Pöttinger (ÖVP) sahen ein berechtigtes Anliegen, dessen Umsetzung noch eine bessere Datengrundlage benötige.

SPÖ-Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Kindergesundheit

Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind entscheidend für den späteren Gesundheitszustand eines Menschen, ist SPÖ-Mandatarin Eva-Maria Holzleitner überzeugt. Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Philip Kucher hat sie im Rahmen eines Entschließungsantrags (40/A(E)) ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um das Thema Kindergesundheit wieder stärker in den Fokus der Gesundheitspolitik zu rücken. Neben einer Erweiterung des Mutter-Kind-Passes, der Bereitstellung eines gesunden Gratismittagessens in allen Bildungseinrichtungen sowie dem Start einer österreichweiten KinderärztInnen-Offensive enthält der Forderungskatalog auch einen Ausbau der Präventionsprogramme, etwa in der Zahngesundheit. Außerdem sollte ein kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen sowie medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter gewährleistet werden. Gerade bei wichtigen Therapieangeboten im Bereich der Ergotherapie oder Psychotherapie gebe es in Österreich große Versorgungslücken.

SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek unterstrich, dass gerade die Pandemie den hohen Bedarf an Gesundheits- und Therapieangeboten für Kinder deutlich gemacht habe. Rosa Ecker (FPÖ) wies auf lange Wartezeiten hin, bis Diagnosen gestellt und Therapien begonnen werden können. Damit verliere man wertvolle Zeit gerade dort, wo eine frühe Therapie noch vieles verbessern könnte. Auch Fiona Fiedler (NEOS) unterstützte das Anliegen. Ein wichtiger erster Schritt wäre es, den Kostenersatz für WahlärztInnen zu erhöhen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) meinte, das Anliegen sei verständlich, es brauche aber noch Kostenabschätzungen und weitere Verhandlungen. Er gehe aber davon aus, dass beim nächsten Gesundheitsausschuss im März bereits konkrete Maßnahmen diskutiert werden können. Auch ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler betonte die Wichtigkeit von Prävention sowie einer Ausweitung des Therapieangebots. Mit dem Hinweis auf weiteren Diskussionsbedarf und die Notwendigkeit von Datenerhebungen begründete sie den Vertagungsantrag der Koalition.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betonte, dass sein Ressort die Strategie zur Kinder- und Jugendgesundheit konsequent vorantreiben wolle. Das Thema sei ihm ein Herzensanliegen, versicherte er. Sein Ansatz sei, dass hier mit einer konsequenten Zusammenführung von Sozial- und Gesundheitspolitik vieles erreicht werden könne. Die Pandemie habe leider zu Verzögerungen geführt, er hoffe aber, in den kommenden Monaten weitere Schritte zum Ausbau des Angebots setzen zu können.

Umfassendes SPÖ-Konzept für Reform der Pflege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Absicherung der pflegenden Angehörigen

Von einer "grob fahrlässigen Vernachlässigung einer umfassenden Pflegereform" spricht SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher in einem weiteren Entschließungsantrag, da seiner Meinung nach in dieser Frage außer Ankündigungen bisher nichts geschehen sei (1161/A(E)) . Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege in Österreich sowie die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen müsse nicht nur angesichts der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren höchste Priorität haben, sondern auch aufgrund der demographischen Entwicklungen.

Als besonders vordringlich stufen die SozialdemokratInnen die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Pflegesystems ein, das Rücksicht auf regionale Gegebenheit nimmt, Mindestkriterien festlegt und unabhängige Kontrollen vorsieht. Ein wichtiger Baustein dafür sei die Finanzierung aus einem Topf, die in Form eines Pflegegarantiefonds, in dem die bisherigen Aufwendungen von Bund und Ländern zusammengefasst sind, umgesetzt werden sollte. Weiters müsste eine trägerunabhängige, einheitliche Anlaufstelle für Pflegehilfestellungen (Pflegeservicestelle) in allen Bundesländern eingerichtet werden, die von der Evaluierung des Bedarfs bis hin zur Hilfe bei der Beantragung des Pflegegelds Unterstützung leisten soll. Durch die Verabschiedung eines Pflegequalitätsgesetzes könnten bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich sichergestellt werden.

Laut der SPÖ braucht es noch eine Ausbildungsoffensive, eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften sowie eine ausreichende sozialrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen. Dabei sollte man Anleihe vom innovativen burgenländischen Modell nehmen, wo Pflegeleistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht werden können, schlug Kucher im Ausschuss vor. Unterstützung erhielt er von seinem Fraktionskollegen Rudolf Silvan. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu Altersarmut führen dürfe. Zudem müsse noch sehr viel mehr getan werden, um Pflegeberufe attraktiver zu machen.

Auch FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker sah dringenden Handlungsbedarf bei der Pflege. Das Thema sei drängend und dulde keinen weiteren Aufschub. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte, dass schon vor zwei Jahren die Umsetzung eines "Masterplans Pflege" als beschlossene Sache dargestellt worden sei. Bedrana Ribo (Grüne) hielt dem entgegen, dass der vom Gesundheitsminister eingeleitete breite Beteiligungsprozess an einer Reform der Pflege in Österreich im Laufen sei, der aber aufgrund der Komplexität des Themas seine Zeit brauche. Ribo wies ebenso wie Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) den im Antrag formulierten Vorwurf zurück, dass die Bundesregierung das Thema "grob fahrlässig vernachlässige". Scheucher-Pichler argumentierte ihren Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass der Reformprozess angelaufen sei, aber noch weitere Diskussionen benötige.

neuere Beiträge nächste Politik News: Gesundheitsausschuss: Rechtliche Grundlagen für Abgabe von Antigen-Selbsttests durch Apotheken beschlossen aeltere Beiträge

News zu PolitikMeldungen zu Politik
Datum Meldung
05-04-2024Teuerung & Zuwanderung wichtigste Themen für Bevölkerung
02-04-2024WB-Stellenmonitor: Über 184.000 offene Stellen im März
02-04-2024Kocher: 369.640 Personen Ende März beim AMS vorgemerkt
26-03-2024WIFO-Studie zur Bildungskarenz: Gezielte Maßnahmen für weniger bildungsaffine Gruppen erforderlich
22-03-2024Nur 22 Prozent der Österreicher:innen lehnen einen KPÖ-Bürgermeister in Salzburg ab
[weitere Meldungen Politik >>]

Medien Berichte PolitikMedia-Monitoring Politik
Datum Meldung
18-07-2023Kocher will bis 2027 jährlich 15.000 Fachkräfte nach Österreich holen
22-10-2020Koalition in Wien: SPÖ entscheidet nach Nationalfeiertag
22-10-2020Rene Benko im Ibiza-Ausschuss
[weitere Meldungen Politik >>]



ATX (Wiener Börse Index) : 3538.38 +0.9% ATX Intraday Chart Börse Wien
          [Aktienkurse >>]

Börse NewsBÖRSE-NEWS
Lenzing-Neubesetzung im Lenzing-Aufsichtsrat
Post-Post AG: Zwei neue Aufsichtsräte - Dividende von 1,78 Euro/Aktie
Raiffeisen Bank International-Raiffeisen erwartet Rüffel der EZB
Raiffeisen Bank International-Raiffeisen erwartet Rüffel der EZB
Frauenthal-Frauenthal: Geschäftsjahr heuer deutlich unter 2023
voestalpine-Forschungsausgaben: USA Maß der Dinge - voest, Andritz vorne dabei
Palfinger-Palfinger - Deutsche Bank bestätigt "Buy" und Kursziel 37 Euro
Allgemeines-Wein & Co schrieb Verlust - Deutsche Mutter schwächelte im Vorjahr
Kapital&Wert-Wiener Privatbank braucht ab 2025 neuen Chef
Vienna Insurance Group-Zwei neue Vorstandsmitglieder in der Wiener Städtischen
Allgemeines-AUA-KV - vida: Verhandeln ununterbrochen - AUA: Keine Verhandlungen
Allgemeines-Budget - Defizit 2024 laut Fiskalrat-Ausblick doch über 3 Prozent
Allgemeines-Inflation im März bei 4,1 Prozent - Euroraum bei 2,4 Prozent
FACC-FACC - Erste Group erhöht Kursziel von 9,5 auf 10,0 Euro
   [weitere News >>]