Do&Co bereitet Wandelanleihe vor
Beschluss in außerordentlicher Hauptversammlung am Freitag -
Ausschluss des Bezugsrechts soll kurzfristige Emission und
Eintritt neuer Investoren ermöglichen
Der börsennotierte Caterer Do&Co, der von den
coronabedingten Flug- und Veranstaltungseinschränken stark betroffen
ist, hat für den kommenden Freitag (15. Jänner 2021) eine
außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Dort soll die Emission
von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 100
Mio. Euro beschlossen werden. Für den späteren Umtausch in Aktien
soll in dieser HV auch entsprechend neues bedingtes Kapital
geschaffen werden.
Wie es im Beschlussantrag heißt, ist das Bezugsrecht der
Aktionäre auf die auszugebenden Wandelschuldverschreibungen
ausgeschlossen. Die Ermächtigung für die Emission gilt zwar für fünf
Jahre. In der Begründung für den Ausschluss der Bezugsrechte wird
allerdings auf die insbesondere aufgrund der Covid-Krise schwierigen
und herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verwiesen,
von denen sämtliche Geschäftszweige der Do&Co-Gruppe betroffen
seien, sowie auf die Notwendigkeit, das Unternehmen organisch und
anorganisch weiterzuentwickeln und die Liquidität der Gruppe
aufrecht zu erhalten - womit sich kurzfristig ein
Finanzierungsbedarf und/oder Refinanzierungsbedarf der Gesellschaft
ergeben könne. Genannt wird dies etwa im Zusammenhang mit dem Aufbau
neuer Standorte in den USA.
Deshalb sei es notwendig, dass die Gesellschaft Kapitalmaßnahmen
kurzfristig bzw. sehr zeitnah umsetzen könne. Zudem könnten mit dem
Instrument der Wandelanleihe zusätzlich neue Investoren aus dem In-
und Ausland gewonnen werden. Wandelanleihen werden üblicherweise von
institutionellen Investoren gezeichnet.
(Schluss) rf/tsk
ISIN AT0000818802
WEB http://www.doco.com