Autobank beruft HV für 29. Jänner ein - Kapitalschnitt, frisches Geld
Sonderhauptversammlung muss Kapitalmaßnahmen beschließen -
Sonst geordnete Abwicklung
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat von der in der
Krise steckenden Wiener Autobank ultimativ verlangt, frisches
Kapital aufzustellen - andernfalls drohen Abwicklung und
Lizenzverlust. Dieser Behördenauflage kommt die Bank jetzt nach, für
den Nachmittag des 29. Jänner ist eine virtuelle außerordentliche
Hauptversammlung anberaumt. Ort des um 15 Uhr beginnenden
Aktionärstreffens ist die BDO Austria Wirtschaftsprüfung.
Zur Beschlussfassung steht eine Herabsetzung des Grundkapitals
zur Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlusts an, also ein
Kapitalschnitt. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, geht es um
eine Kapitalherabsetzung von 17,651.985 Euro (um 11,032.491) auf
6,619.494 Euro im Verhältnis 8 zu 3, womit jeweils 8 bestehende
Stückaktien zu 3 Stückaktien zusammengelegt werden.
Vor allem aber muss in der Folge, wie von den Behörden verlangt,
frisches Kapital aufgestellt werden.
Die kleine Wiener Bank ist in München und Wien börsennotiert. Im
Wesentlichen geht es bei der - aufgrund eines Bescheids der FMA
angeordneten - Sonderhauptversammlung also um eine angeordnete
Kapitalerhöhung um 12,8 Mio. Euro. Gibt es dazu keinen externen
Investor, muss das Geld von den bestehenden Anteilseignern kommen.
Eine erste Tranche von zumindest 8,3 Mio. Euro muss bis längstens
31. Mai d. J. stehen, die zweite bis Ende Jänner kommenden Jahres.
Für den Fall einer abschlägigen Entscheidung, also wenn die HV
jetzt Ende Jänner keine Kapitalerhöhung beschließt, holt sich die
Bank über eine Satzungsänderung gleich das Plazet für eine
allfällige Abwicklung der Bankgeschäfte der Gesellschaft.
Als 5. Tagesordnungspunkt steht der Widerruf der Bestellung von
Eduard Unzeitig als Mitglied des Aufsichtsrats an. Auch das hatten
die FMA-Aufseher verlangt.
(Schluss) rf/kre
ISIN AT0000A0K1J1
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