Politik
|
Datum/Zeit: 22.10.2020 16:05 Quelle: Politik - Presseaussendung |
ANSCHOBER: Weg zur Ermöglichung von Antigentests im niedergelassenen Bereich seit Wochen in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen vorbereitet
Seit heute eröffnete Möglichkeit stärkt die Arbeit gegen die Pandemie wesentlich
Seit heute ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums „betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich“ in Kraft. Krankenversicherte Personen bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige können sich somit ab sofort auch bei niedergelassenen ÄrztInnen auf SARS-CoV-2 testen lassen. Voraussetzung ist, dass die zu testende Person selbst Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen. Zweite Voraussetzung ist die Bereitschaft von niedergelassenen Ärztinnen und Ärtzten mitzumachen, da dies freiwillig ist. Anschober: „Hier merken wir einen enormen Zuspruch - ganz viele Ärztinnen und Ärzte wollen in den nächsten Tagen und Wochen in diese neue Möglichkeit einsteigen. Das hilft uns bei unserer Arbeit zur Einschränkung der Pandemie sehr, denn dadurch werden Tests und Kontaktpersonenmanagement beschleunigt, die Hotline 1450 entlastet und Ärztinnen und Ärzte können noch stärker in dieser schwierigen Phase der kommenden Wochen mit unterschiedlichen Infektionskrankheiten ihrer Aufgabe im Interesse der PatientInnen nachkommen. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich, denn natürlich geht es bei der Bekämpfung der Pandemie auch um Tempo!“
Entsprechend der aktualisierten österreichischen Teststrategie ist zunächst ein Antigentest durchzuführen, der ein Ergebnis bereits in 15 Minuten liefert. Ein positiver Antigentest gilt als COVID-19-Verdachtsfall und muss unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Bis auf Weiteres müssen positive Ergebnisse durch Antigentests zudem mittels PCR-Test bestätigt werden. Die Kosten für die Tests werden vom Bund übernommen und über die ÖGK abgerechnet. Die ÖGK bereitet derzeit die Abrechnungsnummer vor.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Im Vorfeld gab es intensive Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer und vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Auch die Österreichische Gesundheitskasse war in die Vorbereitungen eingebunden. In den Gesprächen bemühten sich alle Beteiligten um eine rasche Umsetzung und eine gemeinsame Kommunikation an ÄrztInnen und PatientInnen. Ärztinnen und Ärzte können Antigentests entweder über die Bundesländer direkt, über ihre üblichen Kanäle zur Beschaffung zusätzlichen Ordinationsbedarfs oder über die Landesärztekammern beziehen. Über die Bundesbeschaffung GmbH sind bereits mehrere Produkte für abrufberechtige Institutionen wie die Ärztekammern, Apothekerkammern und die Bundesländer zum Preis von etwa 5 bis 7 Euro verfügbar.“
|