Fünf Jahre Dieselskandal - VKI geht mit VW hart ins Gericht
Auch Minister Anschober übt Kritik: "Höchst an der Zeit, dass
VW auch in Österreich endlich Vergleichsbereitschaft zeigt" -
VW: Kein Schaden entstanden
Heute vor fünf Jahren ist der
Dieselskandal bekannt geworden. Die von VW manipulierten Abgaswerte
bei Millionen Autos wurden am 18.09.2015 von den US-Umweltbehörden
öffentlich gemacht. Verbraucherschützer in Europa kritisieren den
Umgang des Autoherstellers mit seinen Kunden. Der VKI wirft
Volkswagen vor, sein Fehlverhalten zu bestreiten. VW gibt an, den
Käufern sei kein Schaden entstanden.
"Das ist eine skandalöse Haltung eines Großkonzerns und für die
österreichischen Geschädigten eine unhaltbare Situation", erklärte
Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im Verein für
Konsumenteninformation (VKI) am Freitag in einer Aussendung. Es sei
"höchst an der Zeit, dass VW auch in Österreich endlich
Vergleichsbereitschaft zeigt", kritisierte Konsumentenschutzminister
Rudolf Anschober (Grüne).
Der VKI hatte im Auftrag des Ministeriums und der Arbeiterkammer
(AK) 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen bei allen
Landesgerichten Österreichs eingebracht. Der Streitwert beläuft sich
auf insgesamt 60 Mio. Euro. Die Verbraucherschützer kritisieren,
dass VW in Deutschland Kunden entschädigt werden, in Österreich aber
nicht.
Die VW AG erklärte am Freitag auf APA-Anfrage, dass sie der
Ansicht sei, dass "den Käufern kein Schaden entstanden ist und kein
Anspruch auf Ersatz von geltend gemachten Beträgen besteht. Denn die
Wiederverkaufswerte sind über Jahre stabil geblieben. Überdies hat
das Software-Update die Umschaltlogik beseitigt."
Rückenwind für die Sammelklagen der Verbraucherschützer in
Österreich bringt ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland:
Dort hatte der oberste Gerichtshof, der Bundesgerichtshof, am 25.
Mai bestätigt, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben
gehandelt habe und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des
Kaufvertrags entstanden sei. Nach Ansicht des VKI ist dieses Urteil
auf Österreich übertragbar und stellt die Haftung von VW außer
Streit, womit lediglich die Schadenshöhe zu klären wäre.
Der VKI hat in den 16 Sammelklagen einen Minderwert der
betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt geltend gemacht und einen
Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Nach Ansicht des
VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel
bezahlt, weil die Fahrzeuge den vollen Kaufpreis nicht wert waren.
Gerichtsgutachten in anderen Verfahren belegen einen Schaden
zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent. Ein aktuelles Urteil des
Landesgerichts Innsbruck, erstritten von Rechtsanwalt Michael
Poduschka, sprach sich bereits zugunsten eines betroffenen
VW-Käufers aus. Das Gericht verurteilte VW zu Schadenersatz in Höhe
von 30 Prozent des Kaufpreises.
Anlässlich des Jahrestags werfen in ganz Europa
Verbraucherschutzorganisationen VW vor, mit aller Macht
Schadenersatzzahlungen an Kunden auszuweichen. Der weltgrößte
Autobauer fahre eine Hinhaltetaktik und nutze Gesetzeslücken sowie
den ungleichen Zugang europäischer Verbraucher zur Justiz aus,
teilte der Europäische Verbraucherverband Beuc in der Nacht auf
Freitag mit. "Nach einem Rechtsbruch in massivem Ausmaß hat VW die
gerechtfertigten Klagen der Verbraucher ignoriert", kritisierte
Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. "Das werden wir nicht
dulden."
Der deutsche Autofahrerklub ADAC beklagte, dass durch den
Dieselskandal die gesamte Technologie in Verruf geraten sei.
(Schluss) pro/ivn
ISIN DE0007664039
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http://www.volkswagenag.com