Wirecard - Cobin Claims hinterfragt 2019-Abschluss von Grazer Tochter
Gesellschaft verfügte zum Jahresende 2019 noch über 3,5 Mio.
Euro Cash und meldete ein halbes Jahr später mit "nur" 0,6
Mio. Euro negativem Eigenkapital Insolvenz an
Der Bilanzskandal beim
Zahlungsdienstleister Wirecard ruft auch die österreichische
Sammelklagsplattform Cobin Claims auf den Plan. Deren Anwälte orten
aufklärungsbedürftige Sachverhalte im Jahresabschluss der Grazer
Wirecard-Tochter, die vorige Woche Insolvenz angemeldet hat. Eine
Sachverhaltsdarstellung im Namen Geschädigter wird evaluiert, eine
Sammelaktion läuft schon.
Die Grazer Wirecard-Tochter meldete am 3. Juli mit einem
negativen Eigenkapital von 0,6 Mio. Euro Insolvenz an - für Cobin
Claims ist dies trotz Pleite der Muttergesellschaft "erstaunlich",
da die Grazer Firma laut dem erst im April 2020 beim
Firmenbuchgericht eingereichten Jahresabschluss zum 31.12.2019 ein
Eigenkapital von 8,4 Mio. Euro ausgewiesen habe, völlig ohne
Bankfinanzierungen ausgekommen sei und über einen Barmittelbestand
von 3,5 Mio. Euro verfügt habe. Es sei "kaum nachvollziehbar", dass
die Gesellschaft so schnell, binnen sechs Monaten, insolvent wurde,
so Cobin Claims am Montag in einer Aussendung.
Zumal sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses
2020 die Vorwürfe gegen den Konzern bereits deutlich konkretisiert
hätten. "Insofern ist nicht nur die Richtigkeit des vorliegenden
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in deutlicher Weise zu
hinterfragen, sondern auch die Verantwortung der Geschäftsführer
hinsichtlich der Verletzung von Kapitalerhaltungsgrundsätzen."
Cobin-Claims-Anwälte erwägen deshalb, eine
Sachverhaltsdarstellung für geschädigte Gläubiger (Anleihe- und
sonstige Gläubiger) einzubringen - "weil man sich als
Entscheidungsträger strafbar macht, wenn man dazu beiträgt, dass u.
a. in einem Jahresabschluss wesentliche Informationen betreffend die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder zur
Beurteilung der künftigen Entwicklung in unvertretbarer Weise falsch
oder unvollständig dargestellt werden und dies geeignet ist, einen
erheblichen Schaden u. a. für die Gläubiger oder Anleger
herbeizuführen." Auch externe Prüfer können sich auf diese Weise
strafbar machen, erinnert Cobin Claims.
(Schluss) snu/ivn
ISIN DE0007472060
WEB http://www.wirecard.de