U-Ausschuss: Türkis-Grün streicht Teile aus Antrag von SPÖ und NEOS 1
Einsetzung dennoch schon morgen im Nationalrat
Der von SPÖ und NEOS verlangte
"Ibiza-Untersuchungsausschuss" wird zumindest fürs erste nicht zur
Gänze so kommen, wie es die beiden Oppositionsfraktionen beantragt
haben. Teile des Verlangens seien unzulässig, argumentieren ÖVP und
Grüne, die sich dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung
und Verfahrensordnung berufen. Eingesetzt wird er dennoch schon
morgen, Mittwoch.
Die beiden Regierungsfraktionen pochen darauf, dass es beim
U-Ausschuss um einen "bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich
der Vollziehung des Bundes" gehen muss. Zudem sei die "Sammlung
nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche" unzulässig. Teile der
Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen
Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit
Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA sollen damit
weggelassen werden müssen.
Der U-Ausschuss wird dennoch schon morgen, Mittwoch, im
Nationalrat auf den Weg gebracht. Zuvor wird der
Geschäftsordnungsausschuss aber mit türkis-grüner Mehrheit die nur
teilweise Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands feststellen. SPÖ
und NEOS können in der Folge die weggelassenen Teile beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagen. Sie pochen darauf, von
führenden Verfassungsexperten die Rechtskonformität ihres Antrages
bestätigt bekommen zu haben.
(Forts.) ham/bei/jw
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