Zwischenurteil Linz/BAWAG-Prozess: Swap-Vertrag hatte "nie Bestand"
Streitwert von über 500 Mio. Euro - Gerichtsverfahren am
Handelsgericht läuft seit 2013
Das Handelsgericht Wien hat im langjährigen
Rechtsstreit zwischen der Bawag P.S.K. und Linz rund um ein
verlustreiches Finanzgeschäft der Stadt in einem Zwischenurteil
recht gegeben. Der Swap-Vertrag hatte "nie Bestand", sagte
Handelsgericht-Richter Andreas Pablik am Dienstag bei der
Urteilsverkündung. Er sei "sicher zum Entschluss gekommen", dass die
Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei.
Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz
und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich
schon seit dem Jahr 2013 hin. Die Stadt Linz hatte im April 2019
einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste
Entscheidung in dem Zivilverfahren zu erreichen. Im vergangenen
Oktober blitzte die BAWAG mit einem Ablehnungsantrag gegen den
Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ab.
(Schluss) cri/tsk
ISIN AT0000BAWAG2
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