Thomas Cook - Frist für Rückerstattungen läuft am Sonntag ab
Postalische Anträge von geschädigten Pauschalreisenden sind
bis Freitag beim Abwickler der Insolvenzversicherung AWP
einzubringen - Ansprüche in Österreich voraussichtlich gedeckt
Der internationale Reiseveranstalter Thomas
Cook ist seit 23. September pleite. Pauschalreisende, deren Urlaub
geplatzt ist oder denen Zusatzkosten entstanden sind, müssen sich
nun rasch um ihr Geld kümmern. Denn am Sonntag (17. November) läuft
die achtwöchige Frist für die Geltendmachung ihrer Ansprüche ab.
"Postalische Anträge müssen also bis Freitag, 15. November,
eingebracht werden", betonte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner heute,
Montag. Dafür müsse man seine Buchungs- und Zahlungsbestätigungen
sowie eine Bankverbindung und eine kurze Beschreibung des
Sachverhalts schriftlich bei der österreichischen Niederlassung des
Abwicklers AWP P&C S.A. (Allianz Worldwide Partners) einreichen -
entweder per E-Mail an thomascook.at@allianz.com oder per Post an
AWP P&C S.A., Service Center - Stichwort "Thomas Cook", Pottendorfer
Str. 23-25, 1120 Wien. Allianz Partners ist der Abwickler für die
Reiseinsolvenzversicherung der Thomas Cook Austria gemäß
Pauschalreiseverordnung.
Rückerstattet werden Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen
und gegebenenfalls auch die für die Rückbeförderung angefallenen
Kosten.
Über die genaue Auszahlungssumme erhalten die heimischen
Thomas-Cook-Kunden dann voraussichtlich bis Jahresende eine
schriftliche Auskunft. Insgesamt steht eine Versicherungssumme von
22 Mio. Euro für die österreichischen Urlauber zur Verfügung. Damit
ist Thomas Cook Austria laut Einschätzung des ÖAMTC nach derzeitigen
Informationen "hoch genug abgesichert", dass heimische Kunden alle
geleisteten Zahlungen rückerstattet bekommen sollten.
In Deutschland ist das anders: Dort ist längst klar, dass die
versicherte Summe - für die deutschen Kunden sind das 110 Mio. Euro
- bei weitem nicht ausreicht und die Geschädigten nur einen Teil
ihrer Auslagen zurückbekommen. Denn bereits Anfang November war dort
ein Schadensvolumen von mehr als 250 Mio. Euro bei dem für die
Insolvenzabwicklung in Deutschland zuständigen Versicherer Zurich
gemeldet. Die Geschädigten dürften also deutlich weniger als die
Hälfte ihrer Auslagen erstattet bekommen.
Ihre vollen Ansprüche erhalten Pauschalreisende nur dann
erstattet, wenn die Höhe der Versicherungsdeckung dazu ausreicht.
Ansonsten werden sie entsprechend aliquot entschädigt. Von der
Absicherung umfasst sind sämtliche Pauschalreisen, aber nicht
einzelne Flug-oder Hotelbuchungen.
Die österreichische Thomas Cook Austria AG und die deutsche
Thomas Cook GmbH waren in den Sog der milliardenschweren Pleite der
britischen Muttergesellschaft Thomas Cook plc geraten. Der weltweit
älteste Reisekonzern, dessen Gründung ins Jahr 1841 zurückreicht,
hatte am 23. September Insolvenz angemeldet. Vom Zahlungsausfall des
Reiseveranstalters, der im deutschsprachigen Raum mit der Fluglinie
Condor und den Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen
und Air Marin aktiv war, waren weltweit rund 600.000 Urlauber
betroffen - der Österreich-Ableger des Reiseanbieters hatte zum
Zeitpunkt der Insolvenz rund 4.600 Urlauber in den Zielgebieten.
(Schluss) kre/gru
ISIN GB00B1VYCH82
WEB http://www.thomascookgroup.com/