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Datum/Zeit: 10.10.2019 15:47
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Datenleck-Behauptung für Ettenauer "Frechheit"


Ex-Bank-Austria-Manager und Ex-CA-Immo-Chef: Hielten Vertraulichkeit ein - Kein Kontakt mit Haider - Missverständnis über Bedeutung von 960 Mio. Euro in erster Bieterrunde



Am heutigen 114. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere wurde Bruno Ettenauer als einziger Zeuge einvernommen. Ettenauer war im Rahmen der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 bei der unterlegenen CA Immo Aufsichtsrat und leitete die Bank-Austria-Immobilienabteilung. Später wurde er CA-Immo-Chef, bis er diese Funktion Ende 2015 zurücklegte.

Er betonte, dass es bei der Bank Austria und der CA Immo sicher kein Datenleck gegeben habe: Man habe sich immer an das Bankgeheimnis gehalten und keine Zahlen weitergegeben. Anderslautende Behauptungen über ein Datenleck bei der Bank Austria oder der CA Immo, wodurch Daten aus dem geheimen Privatisierungsprozess am Markt bekannt gewesen wären, seien "eine bodenlose Frechheit", empörte sich Ettenauer.

Außerdem sei die offenbar weitergegebene Zahl aus der ersten Bieterrunde, nämlich die ominösen 960 Mio. Euro, nicht aussagekräftig gewesen. Denn von den 960 Mio. hätte man keinesfalls auf die Höhe des CA-Immo-Angebots in der zweiten Runde schließen können, so der Zeuge. Dass das CA-Immo-Angebot in der zweiten Runde tatsächlich bei 960 Mio. Euro lag, sei einfach "Zufall" gewesen.

Ettenauer erläuterte den Bietervorgang um die Bundeswohnungen im Juni 2004: In der ersten Runde hatte die CA Immo 922 Mio. Euro geboten. Dafür habe es ein Gesamtinvestitionsvolumen der die CA Immo finanzierenden Bank Austria von 960 Mio. Euro gebraucht. Der "Letter of Comfort", in dem dieses Gesamtinvestitionsvolumen festgehalten wurde, war dem am 4. Juni 2004 beim Notar abgegebenen Angebot beigelegt.

Man habe daraus aber nicht schließen können, dass die CA Immo in der zweiten Runde bis 960 Mio. Euro gehen hätten können, so der Zeuge. Denn die Differenz, die 38 Millionen, seien quasi die Kosten der Finanzierung gewesen, das Kreditlimit lag bei 922 Millionen. Laut Ettenauer ist dies ein indirekter Beweis, dass nur "Unwissende" der Zahl 960 Mio. Euro so eine große Bedeutung zumessen konnten.

Nach der ersten Bieterrunde war die CA Immo mit ihrem Angebot von 922 Mio. Euro deutlich vor dem Österreich-Konsortium gelegen. Auf die kurzfristig vom Finanzministerium ausgerufene zweite Runde, in der man in wenigen Tagen ein neues "last and final offer" abgeben sollte, habe die CA Immo nur dank eines bereits vorher eingerichteten Präsidialausschusses reagieren können. Dieser habe ein neues Angebot beschlossen in Höhe von 960 Mio. Euro, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp über einer Milliarde Euro.

Aus der Bank Austria bzw. der CA Immo seien während des vertraulichen Bieterverfahrens sicher keine Informationen herausgegangen, beteuerte der Zeuge. Auch mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider habe man keinen Kontakt gehabt. Der mitangeklagte Walter Meischberger gibt im Prozess ja an, er habe von den 960 Mio. Euro von Haider erfahren und dann via Peter Hochegger dem damaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics mitgeteilt, man müsse über 960 Mio. bieten. Das Österreich-Konsortium (Immofinanz, RLB OÖ und andere) bot daraufhin 961 Mio. Euro und erhielt den Zuschlag.

In der Befragung durch den CA-Immo-Vertreter Johannes Lehner erklärte der Zeuge, dass er Monate nach dem Privatisierungsverfahren, im September 2004, mit einem Mitarbeiter von Lehman Brothers gesprochen habe, die die Privatisierung betreuten. Dieser habe ihm gesagt, dass man damals auch bei Lehman der Meinung war, dass die CA Immo noch 38 Mio. Euro Spielraum gehabt hätte, weil es ein höheres Limit der Bank Austria von 960 Mio. Euro gebe. "Ein Fehlschluss", so der Zeuge.

Laut Ettenauer hat das Finanzministerium bei der Bundeswohnungsprivatisierung 100 Mio. Euro liegen gelassen, denn hätte man die Wohnungsgesellschaften einzeln verkauft, wäre ein höherer Preis zustandegekommen. Aber die Bundeswohnungsgesellschaften seien im Paket verkauft worden. Taktische Spiele betreffend der Villacher Wohnbaugesellschaft ESG, für die Kärnten ein Vorkaufsrecht von Grasser eingeräumt bekommen hatte, habe die CA Immo nicht gemacht.

Grasser-Anwalt Norbert Wess sprach den Zeugen zu seiner Doppelrolle als Immobilienchef der Bank Austria, Aufsichtsrat der CA Immo und als Experte bei der Bewerbung der CA IB für das Buwog-Privatisierungsmandat an. Er habe nicht mehrere Hüte auf einmal getragen, erwiderte Ettenauer. Bei der Bank Austria habe es immer "eine Chinese Wall" gegeben, damit sensible Informationen nicht woanders im Haus landen. Gab es schriftliche Dokumente, welche Mitarbeiter in den vertraulichen Prozess eingebunden waren, wollte der Grasser-Anwalt wissen. Der ehemalige Bank-Austria-Mitarbeiter konnte sich an kein konkretes Schriftstück erinnern, verwies aber darauf, dass es wohl schriftliche Unterlagen dazu gebe.

Wess zitierte mehrfach aus einem Protokoll des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen am 24. April 2012. Damals wurde ein ehemaliger Leiter der CA IB, Klaus R., befragt. Man habe "ein Konsortium gebaut, bestehend aus Richard Ellis, das war der damals wie heute größte Immobilienmakler der Welt, der KPMG, führende Wirtschaftsprüfungskanzlei, der Rechtsanwaltskanzlei CMS Strommer Reich-Rohrwig, führende Wirtschaftskanzlei in Wien, und auch noch Teilen des Immobilien-Finanzierungssektors der Bank Austria", sagte der Banker damals im Untersuchungsausschuss. Ettenauer relativierte seine Rolle bei dem Bieterprozess. Er habe bei dem Konsortium "als Fachexperte mitgewirkt", als die CA IB aber nicht den Zuschlag erhielt sondern Lehman, sich dann wieder zurückgezogen. Er sei nicht in zwei Funktionen tätig gewesen. Außerdem sei die Bewerbung der CA IB als Privatisierungsberater vor dem eigentlichen Privatisierungsverfahren gewesen: "Sie vermischen das Privatisierungsverfahren mit dem Bewerberverfahren als Privatisierungsberater", konterte der Zeuge.

Wess hielt dem Zeugen einen nicht beschlossenen Antrag aus dem CA-Immo-Aufsichtsrat vom 26. Mai 2004 vor, in dem von einer Maximalbietersumme für die Bundeswohnungen von 740 Mio. Euro und 160 Mio. Euro Ablöse für die Ablöse der Bundesdarlehen die Rede war. Eine Erhöhung des Angebots auf 800 Mio. Euro sei "diskutierbar", hieß es weiter in dem Antrag. Das ergebe 960 Mio. Euro, sagte Wess. "Die Zahl ist von ihnen konstruiert worden", erwiderte Ettenauer. Es sei "nur ein Szenario" gewesen. Der Grasser-Anwalt wollte wissen, wer den Antrag geschrieben habe. Wohl ein Vorstand der CA Immo oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter, so der Zeuge ohne konkrete Erinnerungen an die Entstehungsgeschichte des Antrags.

Richterin Marion Hohenecker unterbrach am frühen Nachmittag die Zeugenbefragung von Ettenauer aufgrund eines "unvorhergesehenen Vorfalls". Der für den Nachmittag als zweiter Zeuge geladene ehemalige Immofinanz-Chef Eduard Zehetner muss ein anderes Mal befragt werden. Nächster Verhandlungstermin ist der 23. Oktober.

(Schluss) gru/cri/kre

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