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Datum/Zeit: 11.09.2019 11:10
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Richterin weist Grasser-Verteidiger zurecht


Hohenecker zu Wess: Kontaktaufnahme mit Zeugen im laufenden Verfahren "konterkariert amtswegige Wahrheitserforschung und ist zu unterbleiben" - Zeuge zu Terminal Tower - BILD



Richterin Marion Hohenecker hat heute den Beginn des 105. Verhandlungstages im Grasser-Prozess mit einer Zurechtweisung des Verteidigers von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Anwalt Norbert Wess, eröffnet. Dass dieser mit dem gestrigen Zeugen Heinrich Traumüller im laufenden Verfahren abseits des Gerichts in Kontakt getreten ist, wie gestern bekannt wurde, war "keineswegs erforderlich".

Da der Zeuge bereits eine Ladung zur Aussage hatte, ergebe sich "die Notwendigkeit nicht". "Das Übermittteln von vorbereiteten Fragen an den Zeugen konterkariert überdies die amtswegige Wahrheitserforschung und hat daher zu unterbleiben", so Hohenecker.

Das Begehr von Wess aus dem April des heurigen Jahres, doch die sechs Schöffen an ihre Pflichten zu erinnern, wurde von der Richterin abgelehnt, auch hier sei keine Notwendigkeit erkennbar. Des Weiteren würde sie in ihrer Funktion als Sitzungspolizei darauf achten, dass die Zulässigkeit von Fragen an die Zeugen gegeben ist, so Hohenecker weiter.

Gestern war durch den Hinweis der Staatsanwaltschaft bekannt geworden, dass eine Vertrauensperson von Traumüller diesem im März 2019 in einer Verfahrenspause Fragen von Wess an ihn vorab gezeigt hat. Dies wurde von einem Rechtspraktikanten beobachtet, der es Hohenecker meldete. Traumüller sagte, er sei daraufhin mit Wess in dessen Kanzlei zusammengetroffen und habe einen Disput gehabt. Wess pochte gestern darauf, dass es rechtlich zulässig sei, als Anwalt eines Angeklagten mit Zeugen zu sprechen - solange er diese nicht beeinflusse.

Traumüller hatte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Buwog Grasser unter Wahrheitspflicht belastet, diese Aussagen aber nun in der Hauptverhandlung im Wiener Straflandesgericht abgeändert und den Ex-Finanzminister entlastet. Traumüller, einst Kabinettchef bei Grasser und später Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA), begründet die abweichenden Aussagen damit, dass es sich beim U-Ausschuss um ein "Tribunal" gehandelt habe, das mehr einer politischen Show als einer Aufklärung diente.

Nach den klärenden Worten von Hohenecker geht es heute mit der Causa Terminal Tower Linz weiter. Hier lautet der Anklagevorwurf, dass beim Umzug der Linzer Finanzbehörden in ein Objekt der Porr und RLB OÖ 200.000 Euro Schmiergeld an Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und den Lobbyisten Peter Hochegger geflossen sei - was alle drei bestreiten, ebenso die weiteren Angeklagten von Porr und RLB OÖ. Das Teilgeständnis von Hochegger zu Prozessbeginn Ende 2017 bezog sich lediglich auf die Causa Buwog.

Am Nachmittag ist eine weitere Zeugin geladen, dabei geht es wieder um die Buwog. Morgen bekommen die Angeklagten die Möglichkeit, zu den bisherigen Zeugenaussagen Stellung zu nehmen. Danach folgt der Richtersenat unter Hohenecker der Spur des Geldes - sprich den zahlreichen Konten in Liechtenstein und der Karibik, über deren Herkunft und Zuordnung Anklage und Verteidigung unterschiedliche Versionen haben. Über Zypern floss der Großteil der Buwog-Millionenprovision nach Liechtenstein.

Bekanntheit erlangte dabei das sogenannte "Schwiegermuttergeld", sprich eine angebliche Zahlung von rund 500.000 Euro in bar durch die Schwiegermutter von Grasser an diesen. Die Schwiegermutter soll gegenüber den Behörden angegeben haben, dass das Geld nicht von ihr sei. Grasser wiederum hatte in seiner Verteidigungslinie diese 500.000 Euro, die er persönlich von der Schweiz nach Österreich brachte und ohne Beleg in der Meinl Bank einzahlte, mehrfach als Darlehen oder Geschenk seiner Schwiegermutter dargestellt.

(Schluss) stf/gru/kre

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