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Datum/Zeit: 10.09.2019 12:25
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Traumüller verweist auf zentrale Rolle von Haider


Richterin Hohenecker klopft Zeugen nach Widersprüchen ab - Traumüller sieht damaligen FPÖ-Bautensprecher Neudeck in wichtiger Funktion, Kritik am U-Ausschuss - BILD



Am 104. Verhandlungstag im Grasser-Prozess hat heute "Dauergast" Heinrich Traumüller, Ex-Kabinettchef von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, als Zeuge einmal mehr den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) und den damaligen FPÖ-Bautensprecher Detlev Neudeck als zentrale Figuren bei der Privatisierung der Buwog präsentiert.

Als klar war, dass Kärnten ein Vorkaufsrecht für einen Teil der Bundeswohnungen habe, sei die Kontrolle über den Verkauf von Wien nach Kärnten übergegangen, sagte Traumüller. Zur Erinnerung: Kärnten hatte ein Vorkaufsrecht für die dortigen Eisenbahnerwohnungen (ESG), das es rechtlich aber nicht gab, sondern das lediglich von Grasser zugesagt wurde - und von diesem auch eingehalten werden musste, da Haider jederzeit die damalige ÖVP/FPÖ/BZÖ-Koalition sprengen hätte können, versicherte Traumüller heute bei seinem fünften Tag der Befragung.

Traumüller betonte, dass sich Neudeck sehr aktiv in das Vergabeverfahren eingemischt habe, so wie er es in seiner über 30-jährigen Beamtenkarriere nie erlebt hatte. So habe er das "groteske" Begehr vorgebracht, dass er den Kaufvertrag für die Bundeswohnungen sehe. In Traumüllers Notizen heißt es dazu - Neudeck: Vertrag vorlegen. Neudeck selbst war bereits als Zeuge geladen, wo er sich nicht mehr an viel erinnern konnte. Er betonte damals vor Richterin Marion Hohenecker "keine wesentliche Aufgabe in der Sache" gehabt zu haben. Während Traumüller sagt, Neudeck sei hundertprozentig bei der wichtigen Sitzung im Gelben Salon am Montag, 7. Juni 2004, dabei gewesen, meint Neudeck, er könne sich an eine Teilnahme nicht erinnern. Bei der Sitzung fiel die Entscheidung für eine zweite Bieterrunde für die Privatisierung der Bundeswohnungen, die dann letztlich das Österreich-Konsortium von Immofinanz und RLB OÖ etc. gewonnen hatte. In der ersten Runde war die CA Immo deutlich vorne gelegen.

Hohenecker nutzte den fünften Zeugenauftritt von Traumüller, um Widersprüche in seinen Zeugenaussagen vor Gericht sowie seinen Ausführungen bei Einvernahmen durch die Ermittlungsbehörden und im parlamentarischen U-Ausschuss abzuklopfen. So beklagte Traumüller, der später Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde, dass er erst sehr spät Akteneinsicht in das Verfahren hatte. Replik der Richterin: Er hatte schon früher die Gelegenheit dazu, schließlich wurde er anfänglich als Beschuldigter geführt, wodurch er Akteneinsicht gehabt habe. Auf die Frage der Richterin, ob die Privatisierung ein abgekartetes Spiel gewesen sei, antwortete Traumüller mit Nein.

Mehrmals erklärte Traumüller seine Enttäuschung über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Konfrontiert mit einigen seiner dort gemachten Aussagen, etwa seinen Antworten auf Fragen des damaligen Grünen Peter Pilz, meinte Traumüller heute, er habe gegen Ende der Befragung durch die Parlamentarier nur mehr "abgeblockt, wo ich nur konnte". Unter diesem Aspekt seien seine dortigen Aussagen zu sehen. Er habe auch das ihm zugeschickte Protokoll seiner Einvernahme nicht gelesen. Der U-Ausschuss habe versagt, so der Zeuge.

Außerdem meinte Traumüller heute, dass es deswegen ein zweites Bieterverfahren zu den Bundeswohnungen gegeben hat, weil man aufgrund des großen Preisunterschiedes bei den beiden Bewerbern nach Potenzial sah. Allerdings: Laut den Vorgaben sollte es nur dann ein zweites Verfahren geben, wenn die beiden Anbieter eng beieinander liegen. Außerdem hatten andere Zeugen im Prozess ausgesagt, dass es mit einer zweiten Runde lediglich um das Heben von Zusatzpotenzial, etwa durch Zinsabschläge, kommen solle, merkte Hohenecker an.

Weiters habe Traumüller in Vernehmungen gesagt, dass bei der Präsentation der Angebote bei Grasser dessen damaliger enger Mitarbeiter Matthias Winkler nicht dabei war. Heute war sich Traumüller jedoch sicher, dass Winkler anwesend war. Nach dem Notartermin habe er Grasser alles gesagt, was er selber gewusst hatte, so Traumüller in einer Einvernahme, die von der Richterin heute zitiert wurde.

Winkler, einst Kabinettschef von Grasser und dessen guter Freund, hatte in seiner Zeugenvernehmung im Februar betont, dass er in den Verkauf der Bundeswohnungen praktisch gar nicht eingebunden war. Weitere Aussagen von Winkler führten dazu, dass sich zwei Angeklagte - Hochegger und der Ex-Telekomvorstand Rudolf Fischer - damals meldeten und in den Zeugenstand traten, um Winkler zu belasten. Er selbst sei bei ihnen wegen "Sponsoring" vorstellig geworden.

Richterin Hohenecker war zu Mittag mit ihrer Befragung von Traumüller fertig, nun haben noch die Staatsanwälte, der Vertreter der beim Buwog-Verkauf unterlegenen CA Immo und die Verteidiger von Grasser noch ein paar Fragen an Traumüller.

(Schluss) stf/gru/sp

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