VW-Skandal - OGH will in einem VKI-Verfahren EuGH-Entscheid abwarten
Hunderte Geschädigte müssen auf Urteil des europäischen
Höchstgerichts warten - VKI bedauert Beschluss und hofft auf
umfassende Klärung durch EuGH
Für weitere Hunderte
österreichische Geschädigte im VW-Abgasskandal heißt es warten. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Massenverfahren des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) unterbrochen, bis eine Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage der Zuständigkeit
österreichischer Gerichte vorliegt, teilte die österreichische
Rechtsvertretung der VW AG der APA am Montag mit.
Seitens des OGH wurde der Beschluss bestätigt. VKI-Chefjurist
Thomas Hirmke bedauert, dass nun 515 Geschädigte warten müssen, bis
der EuGH die Zuständigkeitsfrage geklärt hat, wie er zur APA sagte.
Aus Sicht des VKI ist die Zuständigkeitsfrage klar - für die
betroffenen Österreicher seien die heimischen Gerichte zuständig.
Im März wurde in Klagenfurt ein Zivilprozess gegen den VW-Konzern
wegen des Abgasskandals unterbrochen, bis das europäische
Höchstgericht die Frage der Zuständigkeit geklärt hat. In Kärnten
vertritt der VKI 574 Geschädigte.
Im jetzigen Verfahren geht es um ein VKI-Massenverfahren, das vor
dem Landesgericht Wels in erster Instanz anhängig war. Laut
aktuellem Beschluss des OGH ist dieses Verfahren zu unterbrechen,
bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen
des Landesgerichtes Klagenfurt zur Frage der Zuständigkeit
entschieden hat.
"Der OGH bestätigt damit die Auffassung der VW AG, dass in den
gleichgelagerten Massenverfahren auf die Entscheidung des EuGH
gewartet werden muss", so die VW-Anwälte Thomas Kustor und Sabine
Prossinger von Freshfields Wien in einem Statement zur APA. Derzeit
liegen beim OGH noch zwei weitere Verfahren (Wiener Neustadt und
Korneuburg) zur Entscheidung. Es sei möglich, dass der OGH diese
anders beurteilt, sagte VKI-Jurist Hirmke.
"Wenn der EuGH sich schon damit beschäftigt muss gesichert sein,
dass alle Aspekte der Zuständigkeit geklärt sind", hofft Hirmke. Der
VKI befürchtet, dass sonst Möglichkeiten seitens VW bestehen, die
Verfahren weiter zu verzögern.
(Schluss) kan/gru
ISIN DE0007664039
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