Causa Grasser - 2 von 4 Anklagepunkten nun rechtskräftig eingestellt
Ermittlungen zu unterlassener Erlösmaximierung bei Buwog
beendet, kein Rechtsmittel - Schon 2017 Anklage zu Lehman
Brothers gekippt - Korruptionsprozess zu Buwog, Linz läuft
Im Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz
Grasser sind nun zwei von ursprünglich vier Anklagepunkten
rechtskräftig eingestellt. Zu den zwei verbliebenen Anklagepunkten -
Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen sowie
bei der Einmietung der Finanz in Linz (Terminal Tower) - läuft seit
12. Dezember 2017 ein Strafprozess gegen Grasser und andere in Wien.
Grasser hatte gegen alle ursprünglich vier Anklagepunkte
Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) stellte
daraufhin bereits im April 2017 das Verfahren hinsichtlich der
Auswahl des Investmenthauses Lehman Brothers für die Privatisierung
der Bundeswohnungen ein.
Zum Anklagepunkt, dass Grasser beim Bundeswohnungsverkauf eine
Erlösmaximierung unterlassen habe, weil er, motiviert durch
versprochene Bestechungszahlungen, die Bundeswohnbaugesellschaften
im Paket an das Österreich-Konsortium (Immofinanz, RLB OÖ und
andere) und nicht einzeln an den jeweiligen Bestbieter verkauft
habe, war vom OLG Wien ebenfalls im April 2017 mangels hinreichender
Klärung des Sachverhalts die Wiedereröffnung des
Ermittlungsverfahrens angeordnet worden.
Dieses Ermittlungsverfahren ist nun rechtskräftig eingestellt.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte im Mai einem Antrag von
Grasser auf Einstellung stattgegeben, und die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft hat dagegen kein Rechtsmittel erhoben.
Die entsprechende Mitteilung von Grassers Anwälten hat ein Sprecher
der WKStA heute, Freitag, der APA bestätigt. Der laufende
Strafprozess ist von dieser Entscheidung nicht berührt.
(Schluss) gru/stf
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at