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Datum/Zeit: 24.05.2019 10:48
Quelle: euro adhoc

EANS-News: Oberbank AG / Aktienrückkauf



Linz - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24.05.2019 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 3. Juni 2019; voraussichtliche Dauer bis 14. Juni 2019.

4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108), andererseits auf die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132).

5. Beabsichtigt ist

a. der Rückerwerb von bis zu 57.900 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,18 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,16% und b. der Rückerwerb von bis zu 14.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,47 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04 %. 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2019, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.

8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 24. Mai 2019
Der Vorstand

ENDE DER MITTEILUNG EURO ADHOC

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