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Datum/Zeit: 12.04.2019 17:57
Quelle: APA

Linz/BAWAG-Prozess - Bank-Anwälte stellten Abwahlantrag gegen Richter


BAWAG-Vertreter: Vorgreifende Beweisführung und hypothetische Fragen als Befangenheitsgrund - Nun muss Befangenheitssenat entscheiden - Verhandlungstermine am 16. und 19. April abgesagt



--------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA0484 vom 12.04.2019 muss es im im Untertitel und im 3. Absatz/1. Satz richtig heißen: "16. und 19. April" (nicht: 16. und 18. April) ---------------------------------------------------------------------

Im Linz/BAWAG-Prozess haben die Anwälte der Bank einen Abwahlantrag gegen Richter Andreas Pablik eingebracht. Die BAWAG-Vertreter orten eine vorgreifende Beweisführung bei der Zeugeneinvernahme. Pablik hatte am Freitagnachmittag einem Zeugen Zahlen aus einem nicht fertiggestellten Gutachten vorgehalten.

Auch monierten die Anwälte, dass der Richter den beiden Zeugen am Freitag hypothetische Fragen gestellt habe. "Es hat sich nicht um Fragen zur persönlichen Wahrnehmung gehandelt", kritisierten die BAWAG-Vertreter. Diese Sachverhalte würden die Befangenheit des Richters zeigen. Die Vertreter der Stadt Linz sehen hingegen "keinerlei Befangenheit".

Aufgrund des Abwahlantrages sagte Richter Pablik die für 16. und 19. April geplanten Verhandlungstermine am Wiener Handelsgericht ab. Nun muss sich ein Befangenheitssenat mit dem Abwahlantrag beschäftigen. Dadurch wackeln auch die für Mitte Mai geplanten Prozesstermine.

Der Zivilprozess um ein missglücktes Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013. Nach einer mehr als einjährigen Pause fanden diese Woche erstmals wieder zwei Verhandlungstermine statt. Im Jahr 2014 brachte die Stadt Linz bereits einen Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen seiner Verhandlungsführung ein, dem damals nicht stattgeben wurde.

Der Linz/BAWAG-Prozess drehte sich am Freitagnachmittag vor allem um eine mögliche Genehmigungspflicht des Swap 4175. Das Land Oberösterreich habe im Jahr 2007 überhaupt keine Informationen über den Linzer Swap gehabt, sagte ein Zeuge, der damals als Landesbediensteter für die Gemeindeaufsicht zuständig war. Erst im Jahr 2011 habe die Stadt Linz den Swap zur Genehmigung vorgelegt und darauf hingewiesen, dass es keinen Gemeinderatsbeschluss gebe. Im Jahr 2012 wurden dann Fremdwährungskredite und Derivatgeschäfte für Gemeinden verboten, so der Zeuge. Vor 2012 habe es keine generellen Empfehlungen für Gemeinden im Bereich der Finanzgeschäfte gegeben. Der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser habe aber im Jahr 2003 in einem Schreiben vor den Gefahren von Fremdwährungskrediten für Gemeinden gewarnt, ohne explizit auf Derivate einzugehen.

Richter Pablik zeigte dem Zeugen gegen Ende der Befragung Wahrscheinlichkeitsberechnungen aus dem nicht fertiggestellten Sachverständigengutachten zu einer möglichen Entwicklung des Swaps der Stadt Linz und des verbundenen Schweizer-Franken-Kredits. Konkret wollte der ehemalige Landesbedienstete die Zahlen nicht kommentieren. "Aus heutiger Sicht hätte ich ein Gutachten eingeholt", so der Zeuge. Was er damals gemacht hätte, könne er heute nicht beantworten. Nachdem die Stadt Linz den Swap bei Geschäftsabschluss im Jahr 2007 aber dem Land nicht zur Genehmigung vorgelegt hätte, sei die Causa damals "nicht aufgetaucht".

(Schluss) cri/phs

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