Karfreitag: Feiertagsentgelt für Evangelische EU-widrig
EuGH sieht Diskriminierung wegen der Religion - Privater
Arbeitgeber könnte zur Zahlung an
andere Arbeitnehmer verpflichtet werden - OGH ersuchte um
Klarstellung
Ein Arbeitgeber in Österreich könnte
laut EuGH verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von
ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Der
Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die
Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der
evangelischen Kirchen AB und HB sowie drei weiterer eine
Diskriminierung wegen der Religion darstelle.
Hintergrund des Rechtsstreits (C-193/17) ist die Regelung in
Österreich, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der
evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der
evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist.
Nur Angehörige dieser Kirchen haben Anspruch auf ein
Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.
Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater
Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch
seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag
zu gewähren.
(Schluss) jep/ths/cts
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