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Datum/Zeit: 12.12.2018 09:23
Quelle: Österreich - Presseaussendung

Strategische Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen in Form einer AG


ÖBIB wird zur ÖBAG, SPÖ und NEOS kritisieren kurze Begutachtungsfrist, JETZT fehlen Kontrollrechte

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) wird in eine Aktiengesellschaft - die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) - umgewandelt. Die dafür nötigen Novellen im ÖIAG-Gesetz, im Bundesimmobiliengesetz sowie im Finanzmarktstabilitätsgesetz wurden heute mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, FPÖ und SPÖ im Nationalrat beschlossen. Mit einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien und der SPÖ wurde die genaue Zusammensetzung des Aufsichtsrats definiert. Ein JETZT-Abänderungsantrag zur Stärkung der Kontrollrechte fand keine Mehrheit.

Staatsbeteiligungen werden an ÖBAG übertragen

Mit der Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG wird die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die Österreichische Beteiligungs AG übertragen, außerdem zählen OMV, Telekom, Post und Casinos Austria zu den großen Beteiligungsunternehmen. Der Verbund bleibt im Eigentum des Finanzministeriums, die Beteiligung wird jedoch künftig von der ÖBAG verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen Anteile gehen ins Eigentum der Österreichischen Beteiligungs AG über. Privatisierungen sind derzeit nicht angedacht. Zweck der Umwandlung ist eine strategische Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen im Interesse der Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Österreich. Mit einer börsenorientierten Aktiengesellschaft sieht die Bundesregierung bessere Möglichkeiten, um das staatliche Beteiligungsmanagement professionell umzusetzen und für eine nachhaltige und langfristige Wertschaffung zu sorgen.

Die Eigentümerinteressen des Bundes sollen durch einen von der ÖBAG nominierten Aufsichtsrat gewahrt bleiben, der sich aus sechs KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen zusammensetzt. Deren fachliche Expertise will man für die Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen eingegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die Übernahme von Beteiligungen durch die ÖBAG wird die Zustimmung und Evaluierung durch ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig sein.

Durch die mehrheitliche Annahme eines Abänderungseintrags der Regierungsparteien und der SPÖ wurde die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Detail definiert, mit dem Hintergrund, die Wahrnehmung Arbeitnehmerinteressen sicherzustellen. Als ArbeitnehmervertreterInnen werden die Vorsitzenden der drei umsatzmäßig größten börsenorientierten Unternehmen bestimmt. Sofern es sich um einen Konzern handelt, ist der Vorsitzende der Konzernvertretung zu wählen. Wenn es sich um eine Holding handelt, wird in den Aufsichtsrat der ÖBAG der Vorsitzende jenes Belegschaftsorgans gewählt, der die meisten Beschäftigten vertritt.

SPÖ-Zustimmung trotz Kritik an kurzer Begutachtungsfrist

Reinhold Einwallner (SPÖ) bezeichnete die Umwandlung in eine AG aufgrund der Portfoliosumme von mehr als 20 Mrd. € als "industriepolitisches Riesenprojekt". Grundsätzlich begrüße die Fraktion ein aktives Beteiligungsmanagement, in dem der Staat Verantwortung übernimmt und somit auch Arbeitsplätze schafft. Mit dem Abänderungseintrag zur Klarstellung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats, in dem Einwallner die Wahrnehmung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gewährleistet sieht, schaffe die Novelle ein sinnvolles Instrument, um den österreichischen Wirtschaftsstandort zu fördern. Kritisch äußerte sich der SPÖ-Mandatar jedoch über die "unseriös kurze Begutachtungsfrist von vier Werktagen".

ÖVP und FPÖ: Umwandlung in AG im Interesse der Steuerzahler

Andreas Ottenschläger (ÖVP) zeigte sich über die Zustimmung seitens der SPÖ erfreut, und betonte, dass das aktive Beteiligungsmanagement durch die ÖBAG im Sinne der SteuerzahlerInnen sei, da die Dividenden ja auch ins Budget fließen würden. FPÖ-Finanzsprecher Herman Brückl stimmte mit ihm überein und betonte, dass die strategische Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen wie auch die Wertsteigerung im Interesse der Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Österreichs liege. Auch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sei für die BürgerInnen von Bedeutung. Das Ziel, das mit der Umwandlung in eine AG verfolgt werde, ist die optimierte Ausrichtung der Beteiligungen sowie die Wahrung der Eigentümerinteressen des Bundes, sagte Brückl. Den Beschluss der Novelle wertet er als wichtiges wirtschaftliches Signal nach außen.

Finanzminister Hartwig Löger bezeichnete die Reform der Staatsbeteiligungen als "guten, wichtigen Schritt, um aus der bestehenden Basis etwas zu machen, was Schlagkraft hat". Somit könne das Eigentum der ÖsterreicherInnen künftig in aktiver Form professionell gemanagt werden. Auf die Portfolioentwicklung könne man jetzt schon stolz sein, meinte er. Der Kritik zu kurzer Begutachtungsdauer entgegnete er mit der Kürze des 6-seitigen Novellierungstextes, der seiner Ansicht nach in der 10-tägigen Begutachtungsfrist "gut bearbeitbar" war.

NEOS warnen vor politischer Einflussnahme

Diese Darstellung verärgerte NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger. Sie bezeichnete die kurze Begutachtungsfrist als "Missachtung geltender Regeln" im Vergleich mit den üblichen sechs Wochen. Allgemein sei sie bei der Verstaatlichung skeptisch, wie auch ihr Fraktionskollege und NEOS-Finanzsprecher Josef Schellhorn. Er meinte zwar, dass "alles besser ist als die ÖBIB", warnte aber vor "zu viel Staat" und politischer Einflussnahme. Aktives Beteiligungsmanagement könne gut funktionieren, wie er am Beispiel der VOEST verdeutlichte, wo MitarbeiterInnen an Aktien beteiligt werden. Dass der Vorsitzende auch Teil des Aufsichtsrats ist, die "Freunderlwirtschaft" und den Passus zur Verstaatlichung kritisierte Schellhorn jedoch scharf.

JETZT-Antrag zur Stärkung der Kontrollrechte wurde abgelehnt

JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann brachte, wie bereits im Finanzausschuss angekündigt, einen Abänderungsantrag zur Substanzerhaltung ein, weil er die direkte Nominierung der Aufsichtsräte als nicht ausreichend befand. Die Regierungsvoralge wäre dadurch um Kontrollrechte seitens des Parlaments ergänzt worden, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bezeichnete Rossmann als "naturgemäß großen Schritt nach vorne", was aber bei der derzeitigen Ausrichtung der ÖBIB "keine besondere Kunst" sei. Kritisch sah er auch die Gefahr künftiger Privatisierungen. Dadurch dürften die Eingriffs- und Kontrollrechte nicht aufgegeben werden, meinte der JETZT-Mandatar.

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