Grasser-Prozess - Richterin hat vorerst keine Frage mehr an Grasser
Ab morgen können dann Staatsanwälte,
Privatbeteiligtenvertreter und Verteidiger der anderen
Angeklagten Fragen an Hauptangeklagten stellen - Grasser sieht
sich als Opfer seiner Gegner - BILD
Die Befragung des Hauptangeklagten im
Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung durch Richterin
Marion Hohenecker ist heute Mittwochnachmittag beendet worden.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) war acht Tage lang
von ihr zu Anklagevorwürfen befragt worden. Der frühere Politiker
wies alle Vorwürfe zurück und sieht sich als Opfer politischer
Gegner und medialer Vorverurteilung.
Ab morgen können dann Staatsanwälte, Privatbeteiligtenvertreter,
und Verteidiger anderer Angeklagten Fragen an Grasser stellen.
Grasser ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
angeklagt wegen Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme. Er soll
Schmiergeld bei der Privatisierung der Bundeswohnungen vom letztlich
siegreichen Bieter genommen haben und auch für die Einmietung der
Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower Geld kassiert haben, so
die Anklagevorwürfe.
Grasser betonte auch heute in der Einvernahme durch die
Richterin, dass er sich nichts vorzuwerfen habe. Die Privatisierung
der Bundeswohnungen sei korrekt und im Interesse der Republik
abgewickelt worden. Die Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer
Bürohaus hätten seine Beamten verhandelt, er habe nicht einmal den
Mietvertrag unterschrieben. Das ihm von den Ermittlern zugeordnete
Konto der Briefkastenfirma Mandarin bei der Raiffeisenbank
Liechtenstein (RBL) sei nicht seines, auch das Liechtensteiner Konto
400.815, auf dem ein Teil der Buwog-Millionenprovision landete, habe
nichts mit ihm zu tun.
Bareinzahlungen erklärte Grasser heute so, dass er für seine Frau
Fiona Ausgaben getätigt habe, die diese ihm in bar aus ihrem
Vermögen rückerstattet habe - von den Hochzeitskosten über
Restaurantbesuche, Reise- und Hotelrechnungen bis zu Ausgaben für
Schuhe etc. Der Ex-Finanzminister las eine Eidesstattliche Erklärung
seiner Frau vor, in der diese seine Angaben bestätigte. Mit
Barabhebungen von Walter Meischberger bzw. mit der
Buwog-Millionenprovision hätten seine Bareinzahlungen nichts zu tun
gehabt, so Grasser.
Kein Blatt vor den Mund nahm sich Grasser, wenn er über
Belastungszeugen, die Staatsanwaltschaft und Ermittler, sowie
politische Gegner sprach. Die Ermittler rückte er in die Nähe von
Amtsmissbrauch, die Anklage der Staatsanwaltschaft nannte er
"Science Fiction", Belastungszeugen gegen ihn warf er Neid und Gier
als Motive für ihr Handeln vor, mit dem sie sich an ihm rächen
wollten. Oppositionspolitiker von den Grünen und der SPÖ hätten ihn
fertig machen wollen, weil er politisch so erfolgreich gewesen sei
und bei der Bevölkerung so beliebt. Anders könne er sich die
Anzeigen gegen ihn und die Rufe nach U-Haft für ihn nicht erklären.
Bei der Buwog gebe es zwar durch die Millionenprovision für Walter
Meischberger eine schiefe Optik, er habe sich aber nichts
vorzuwerfen.
Grasser war am 19. Juni, dem 41. Verhandlungstag in dem
Korruptionsprozess, erstmals zu Wort gekommen und hatte diesen Tag
für eine Darstellung aus seiner Sicht genutzt. Am 20. Juni, dem 41.
Verhandlungstag hatte dann die Richterin mit der Befragung des
Hauptangeklagten begonnen.
Nach Grasser soll der mitangeklagte Schweizer Vermögensverwalter
Norbert Wicki einvernommen werden, anschließend soll dann der
frühere Anwalt Meischbergers, Gerald Toifl, befragt werden.
(Schluss) gru/stf/rf
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