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Datum/Zeit: 18.09.2018 15:01
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Grasser: "Da kommt eine Spekulation zur anderen"


Ex-Finanzminister: Geld kam von der Schwiegermutter, war nie mein Geld - Treuhandverträge nur in Kopie vorgelegt - BILD



Im Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung hat Richterin Marion Hohenecker Dienstagvormittag die Einvernahme des Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), fortgesetzt. Dabei ging sie mit Grasser mehrere Einvernahmeprotokolle sowie seine Befragung im Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss durch.

Grasser erklärte mehrmals seinen Unwillen mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft und machte deutlich, wie ungerecht behandelt er sich von den Staatsanwälten und Ermittlern fühle. Diese hätten nur für ihn Belastendes, aber nichts Entlastendes gesammelt und zur für ihn völlig unverständlichen Anklage zusammengefügt. Die 500.000 Euro, die laut Grasser von seiner Schwiegermutter aus der Swarovski-Familie stammen, könnten gar nicht Geld aus der Buwog-Millionenprovision von Walter Meischberger sein, das ginge sich schon zeitlich gar nicht aus.

Die Staatsanwälte würden ihm aber dieses Geld zurechnen und ihm ebenso ein Konto in Liechtenstein mit der Kontonummer 400.815 "andichten". "Da kommt eine Spekulation zur anderen - wie geht das, dass man einem einfach ein Konto andichten kann", empörte sich Grasser.

Richterin Hohenecker ließ sich von Grassers Empörung nicht aus dem Konzept bringen und ging ruhig und mit viel Aktenkenntnis die einzelnen Befragungen durch. Dabei wurde der Weg der 500.000 Euro genau nachverfolgt. Grasser hatte das Geld nach seinen Angaben von seiner Schwiegermutter in der Schweiz bekommen und in drei Tranchen in bar bei der Meinl Bank in Wien einbezahlt. Bankbestätigungen dafür habe er nicht, grundsätzlich hebe er seine Bankunterlagen nie auf, sagte er heute.

Das Geld lag auf einem Konto der Schweizer Briefkastengesellschaft Ferint bei der Meinl Bank. Mit der Ferint schloss Grasser einen Treuhandvertrag, wonach er Geld aus der Familie seiner Frau veranlagen wolle. Diesen Treuhandvertrag kann Grasser nicht im Original vorlegen. Unterschrieben ist er auf Seiten der Ferint von einem dort Verantwortlichen, mit dem er aber nie Kontakt gehabt habe, so Grasser. Zunächst wurde das Geld in verschiedene Meinl-Wertpapiere investiert. Dabei ist u.a. durch ein Investment ein unterjähriger Gewinn von 51.000 Euro entstanden. Wie wurde dieser Gewinn versteuert, wurde Grasser bei seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft befragt. Da müsse man seine Schwiegermutter fragen, sagte er damals laut Protokoll. Aus späteren Angaben Grassers wurde allerdings auch klar, dass er seiner Schwiegermutter damals gar nicht gesagt habe, dass ihr Geld bei der Meinl Bank auf einem Ferint-Konto liege.

Sein Kontaktmann bei der Ferint AG habe ihn damals gefragt, woher das Geld stamme. Er habe ihm gesagt, es sei von seiner Schwiegermutter. Daraufhin habe er ihm auch eine Ausweiskopie der Schwiegermutter gegeben. Wann genau das gewesen sei, konnte sich Grasser heute nicht mehr erinnern - "irgendwann, jedenfalls bevor das Ganze losgegangen ist", meinte er.

Die Ferint investierte von diesem Konto 500.000 Euro in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria - zu einer Zeit, als Grasser noch Finanzminister war. Die Unterlagen zum Genussschein kamen per E-Mail von Tilo Berlin an das Mail von Walter Meischberger. Als Grasser im Kärntner Hypo-U-Ausschuss dazu befragt wurde, sagte er, er habe über das Mail in der Zeitung gelesen. Dazu müsse man Meischberger oder Berlin fragen. Da das Investment von der Ferint getätigt wurde, schien weder Grassers Name noch der seiner Schwiegermutter beim Hypo-Genussschein auf.

Erst Anfang 2010 sei Grassers Schwiegermutter von der Meinl Bank als wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos eingetragen worden, merkte die Richterin an. Das liege aber nicht in Grassers Einflussbereich. Im Herbst 2009 hatten die Ermittlungen zur Buwog-Provision begonnen.

Im Februar 2009 wurden 784.000 Euro vom Ferint-Konto bei der Meinl Bank an ein Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin überwiesen. Für Grasser kam mit der Überweisung des Geldes an den Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki das Geld in dessen Verantwortung bzw. wieder in die Verantwortung seiner Schwiegermutter. Wicki habe das Geld schließlich auf ein Konto seiner Schwiegermutter überwiesen.

"Das Geld war nie mein Geld und ist nicht mein Geld", betonte Grasser. Das gehe auch aus seinem Treuhandvertrag mit Wicki und aus dem Zusatz zum Treuhandvertrag klar hervor. Den Treuhandvertrag mit Wicki habe für die Mandarin Group jemand anders unterschrieben, eine Frau die er nicht gekannt habe. Auch diesen Treuhandvertrag und einen Zusatz - den laut Anklage jemand anderer für Grasser unterschrieben haben soll - kann Grasser nur in Kopie vorweisen. "Mit einer kopierten Unterschrift kann man keine Unterschriftenprobe machen", so die Richterin.

Laut der Anklage gibt es eine Vermögensvermischung bei der Mandarin von Werten aus der Buwog-Provision und dem von der Ferint dorthin überwiesenem Geld. In der Anklage heißt es dazu: "Abschließend ist nochmals festzuhalten, dass die aufgezeigte Vermengung von Vermögenswerten des Kontos "400.815" bei der HIB, des Kontos zur Kundennummer 109.061 bei der RBL (Konto der Mandarin Group, Anm.) und des Kontos zur Kundennummer 6048.6664 bei der St. Galler Kantonalbank AG (Konto der Catherine Participation, Anm.) nur den Schluss zulässt, dass daran nur eine einzelne Person, nämlich Mag. Karl-Heinz Grasser, wirtschaftlich berechtigt war."

Grasser erklärte dazu heute, Wicki habe offenbar unterschiedliche Rechnungskreise am Mandarin-Konto geführt. "Wicki hat immer korrekt gehandelt", zeigte er sich von dem Vermögensverwalter überzeugt.

Grassers Ehefrau Fiona hat nach Grassers Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung seine Angaben bestätigt. Seine Schwiegermutter, Marina Gioiri-Lhota, will zu der ganzen Causa nicht aussagen.

(Schluss) gru/cri/stf/kre

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