Grasser-Prozess - Grasser: "Da kommt eine Spekulation zur anderen"
Ex-Finanzminister: Geld kam von der Schwiegermutter, war nie
mein Geld - Treuhandverträge nur in Kopie vorgelegt - BILD
Im Korruptionsprozess rund um die
Buwog-Privatisierung hat Richterin Marion Hohenecker
Dienstagvormittag die Einvernahme des Hauptangeklagten,
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), fortgesetzt. Dabei
ging sie mit Grasser mehrere Einvernahmeprotokolle sowie seine
Befragung im Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss durch.
Grasser erklärte mehrmals seinen Unwillen mit dem Vorgehen der
Staatsanwaltschaft und machte deutlich, wie ungerecht behandelt er
sich von den Staatsanwälten und Ermittlern fühle. Diese hätten nur
für ihn Belastendes, aber nichts Entlastendes gesammelt und zur für
ihn völlig unverständlichen Anklage zusammengefügt. Die 500.000
Euro, die laut Grasser von seiner Schwiegermutter aus der
Swarovski-Familie stammen, könnten gar nicht Geld aus der
Buwog-Millionenprovision von Walter Meischberger sein, das ginge
sich schon zeitlich gar nicht aus.
Die Staatsanwälte würden ihm aber dieses Geld zurechnen und ihm
ebenso ein Konto in Liechtenstein mit der Kontonummer 400.815
"andichten". "Da kommt eine Spekulation zur anderen - wie geht das,
dass man einem einfach ein Konto andichten kann", empörte sich
Grasser.
Richterin Hohenecker ließ sich von Grassers Empörung nicht aus
dem Konzept bringen und ging ruhig und mit viel Aktenkenntnis die
einzelnen Befragungen durch. Dabei wurde der Weg der 500.000 Euro
genau nachverfolgt. Grasser hatte das Geld nach seinen Angaben von
seiner Schwiegermutter in der Schweiz bekommen und in drei Tranchen
in bar bei der Meinl Bank in Wien einbezahlt. Bankbestätigungen
dafür habe er nicht, grundsätzlich hebe er seine Bankunterlagen nie
auf, sagte er heute.
Das Geld lag auf einem Konto der Schweizer
Briefkastengesellschaft Ferint bei der Meinl Bank. Mit der Ferint
schloss Grasser einen Treuhandvertrag, wonach er Geld aus der
Familie seiner Frau veranlagen wolle. Diesen Treuhandvertrag kann
Grasser nicht im Original vorlegen. Unterschrieben ist er auf Seiten
der Ferint von einem dort Verantwortlichen, mit dem er aber nie
Kontakt gehabt habe, so Grasser. Zunächst wurde das Geld in
verschiedene Meinl-Wertpapiere investiert. Dabei ist u.a. durch ein
Investment ein unterjähriger Gewinn von 51.000 Euro entstanden. Wie
wurde dieser Gewinn versteuert, wurde Grasser bei seiner Einvernahme
vor der Staatsanwaltschaft befragt. Da müsse man seine
Schwiegermutter fragen, sagte er damals laut Protokoll. Aus späteren
Angaben Grassers wurde allerdings auch klar, dass er seiner
Schwiegermutter damals gar nicht gesagt habe, dass ihr Geld bei der
Meinl Bank auf einem Ferint-Konto liege.
Sein Kontaktmann bei der Ferint AG habe ihn damals gefragt, woher
das Geld stamme. Er habe ihm gesagt, es sei von seiner
Schwiegermutter. Daraufhin habe er ihm auch eine Ausweiskopie der
Schwiegermutter gegeben. Wann genau das gewesen sei, konnte sich
Grasser heute nicht mehr erinnern - "irgendwann, jedenfalls bevor
das Ganze losgegangen ist", meinte er.
Die Ferint investierte von diesem Konto 500.000 Euro in einen
Genussschein der Hypo Alpe Adria - zu einer Zeit, als Grasser noch
Finanzminister war. Die Unterlagen zum Genussschein kamen per E-Mail
von Tilo Berlin an das Mail von Walter Meischberger. Als Grasser im
Kärntner Hypo-U-Ausschuss dazu befragt wurde, sagte er, er habe über
das Mail in der Zeitung gelesen. Dazu müsse man Meischberger oder
Berlin fragen. Da das Investment von der Ferint getätigt wurde,
schien weder Grassers Name noch der seiner Schwiegermutter beim
Hypo-Genussschein auf.
Erst Anfang 2010 sei Grassers Schwiegermutter von der Meinl Bank
als wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos eingetragen worden,
merkte die Richterin an. Das liege aber nicht in Grassers
Einflussbereich. Im Herbst 2009 hatten die Ermittlungen zur
Buwog-Provision begonnen.
Im Februar 2009 wurden 784.000 Euro vom Ferint-Konto bei der
Meinl Bank an ein Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin
überwiesen. Für Grasser kam mit der Überweisung des Geldes an den
Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki das Geld in dessen
Verantwortung bzw. wieder in die Verantwortung seiner
Schwiegermutter. Wicki habe das Geld schließlich auf ein Konto
seiner Schwiegermutter überwiesen.
"Das Geld war nie mein Geld und ist nicht mein Geld", betonte
Grasser. Das gehe auch aus seinem Treuhandvertrag mit Wicki und aus
dem Zusatz zum Treuhandvertrag klar hervor. Den Treuhandvertrag mit
Wicki habe für die Mandarin Group jemand anders unterschrieben, eine
Frau die er nicht gekannt habe. Auch diesen Treuhandvertrag und
einen Zusatz - den laut Anklage jemand anderer für Grasser
unterschrieben haben soll - kann Grasser nur in Kopie vorweisen.
"Mit einer kopierten Unterschrift kann man keine Unterschriftenprobe
machen", so die Richterin.
Laut der Anklage gibt es eine Vermögensvermischung bei der
Mandarin von Werten aus der Buwog-Provision und dem von der Ferint
dorthin überwiesenem Geld. In der Anklage heißt es dazu:
"Abschließend ist nochmals festzuhalten, dass die aufgezeigte
Vermengung von Vermögenswerten des Kontos "400.815" bei der HIB, des
Kontos zur Kundennummer 109.061 bei der RBL (Konto der Mandarin
Group, Anm.) und des Kontos zur Kundennummer 6048.6664 bei der St.
Galler Kantonalbank AG (Konto der Catherine Participation, Anm.) nur
den Schluss zulässt, dass daran nur eine einzelne Person, nämlich
Mag. Karl-Heinz Grasser, wirtschaftlich berechtigt war."
Grasser erklärte dazu heute, Wicki habe offenbar unterschiedliche
Rechnungskreise am Mandarin-Konto geführt. "Wicki hat immer korrekt
gehandelt", zeigte er sich von dem Vermögensverwalter überzeugt.
Grassers Ehefrau Fiona hat nach Grassers Angaben in einer
eidesstattlichen Erklärung seine Angaben bestätigt. Seine
Schwiegermutter, Marina Gioiri-Lhota, will zu der ganzen Causa nicht
aussagen.
(Schluss) gru/cri/stf/kre
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