Bundespräsident wartet mit CETA-Unterschrift auf EuGH-Urteil
Verfassungsrechtler Adamovich bestätigt Vorgehen Van der
Bellens - Präsident verweist auf Außenministerin Kneissl
Bundespräsident Alexander Van der Bellen
wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht
unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH), wie dies auch andere Staaten machen.
Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten
Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen, teilte die
Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.
"Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als
Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv
ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht
konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem
Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend
unterzeichnen", so der Bundespräsident.
Hintergrund dazu: Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien
initiiertes Verfahren anhängig, das die im Handelsabkommen CETA
enthaltenen Schiedsgerichte auf ihre Konformität mit dem EU-Recht
prüft. Falls der EuGH negativ entscheide, dann bedeute dies, dass
alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten
nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die
Präsidentschaftskanzlei.
Sie verweist dabei auf den Ministerratsvortrag von
Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) vom 14. Mai 2018. Dort heiße es
wörtlich: "Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen
Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle
der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach
allfälligen Nachverhandlungen erfolgen."
Die Präsidentschaftskanzlei verweist auch auf ein Gutachten des
Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des
Bundespräsidenten tätig ist. Er schreibt darin: "Ich komme somit zum
Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die
Absicht des Bundespräsidenten bestehen, die Ratifikation von CETA
bis zum Vorliegen des vom Königreich Belgien beantragten Gutachtens
des Gerichtshofs der Europäischen Union aufzuschieben."
Van der Bellen hielt heute in der Aussendung fest, dass er sich
die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. "Einerseits sind die
Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren,
andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des
EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die
Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach
dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung
des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA", betont der
Bundespräsident.
(Forts. mögl.) stf/kre/ggr
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