Grasser-Prozess - Am 41. Tag kommt erstmals Grasser zu Wort
Ex-Finanzminister: "Nicht schuldig" - Medien- und
Besucherandrang im Großen Schwurgerichtssaal - BILD VIDEO
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere kommt heute, am 41. Tag des
Prozesses, erstmals der Hauptangeklagte Grasser zu Wort. Der frühere
Spitzenpolitiker in zwei Bundesregierungen unter Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel (ÖVP) ist wegen Bestechlichkeit angeklagt. Er
bekannte sich zu Beginn seiner Befragung am Dienstagvormittag "nicht
schuldig".
Zunächst will Grasser eine zusammenhängende Stellungnahme zu den
Anklagevorwürfen abgeben, wie er vergangene Woche angekündigt hatte.
Dann wird er von Richterin Marion Hohenecker befragt werden, die
bisher die Verhandlung diszipliniert und penibel genau führte.
Zu Beginn seiner Darstellung meinte Grasser: "Es ist sehr
schwierig für mich als Angeklagter hier zu stehen, sicher die
schwierigste Situation in meinem Leben." Das Ermittlungsverfahren
sei teilweise gesetzeswidrig verlaufen, weil es öffentlich geführt
worden sei. Er sei neun Jahre kriminalisiert und als Verbrecher
hingestellt worden.
Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht ist
heute stärker besucht als sonst. Zahlreiche Medienvertreter sind
gekommen, um Grassers Einvernahme live mitzuverfolgen. Auch
versammeln sich mehr Besucher als in den vergangenen Prozesstagen
auf der Galerie des Gerichtssaals.
Grasser ist wegen Geschenkannahme durch Beamte, Bestimmung zur
Untreue und Beweismittelfälschung angeklagt. Laut Anklage der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat er bei der
Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 gemeinsam mit den
Mitangeklagten Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter
Hochegger eine fast zehn Millionen Euro hohe Provision kassiert.
Weiters ist er wegen einer 200.000-Euro-Zahlung der Errichter des
Linzer Büroturms Terminal Tower angeklagt. Im Falle einer
Verurteilung drohen dem heute 49-jährigen Ex-Minister bis zu zehn
Jahre Haft.
(Schluss) gru/stf/kre
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