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Datum/Zeit: 19.04.2018 10:47
Quelle: APA

VW-Abgasskandal - VKI-Sammelaktion angelaufen


Anmeldung für betroffene Autokäufer bis zum 20. Mai - Roland ProzessFinanz AG finanziert Klagen - 120 bzw. 50 Euro Organisationsbeitrag und bis zu 37,5 Prozent Erfolgshonorar



Die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Volkswagen steht. Bis 20. Mai können sich vom Abgasskandal betroffene Autokäufer auf verbraucherrecht.at anmelden. Der Organisationsbeitrag beträgt 120 bzw. 50 Euro. Als Prozessfinanzierer fungiert die deutsche Roland ProzessFinanz AG, die im Erfolgsfall zwischen 10 und 37,5 Prozent verdient und dafür das Kostenrisiko trägt.

"Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische KonsumentInnen auf ihrem Schaden sitzen bleiben", sagte VKI-Chefjurist Thomas Hirmke.

Es geht um Dieselmotoren des Typs EA 189 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die der deutsche Autokonzern mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert hat, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.

In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Der VKI geht von einer Wertminderung von 20 Prozent und von Folgeschäden durch das Softwareupdate aus, wie er am Donnerstag erklärte. Ausgeschlossen von der VKI-Aktion sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.

Die Quote, die der Prozessfinanzier erhält, ist abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird, beträgt aber mindestens 10 Prozent. Sollte es bis zum Höchstgericht in die dritte Instanz gehen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Für die Teilnehmer der VKI-Klage gibt es abseits des Organisationsbeitrags keine Kosten.

Damit gibt es in Österreich nun zwei Sammelaktionen, die von VW Schadenersatz fordern. Vor einem Monat stellte der private Verein Cobin Claims mit dieselklage.at eine ähnliche Aktion vor. Heuer am 18. September verjähren die Ansprüche aus dem 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationsskandal.

Eine "echte" Sammelklage, die der VKI seit Jahren fordert, gibt es in Österreich nicht. Für die Klagen gegen VW müssen die Konsumentenschützer in die juristische Trickkiste greifen: Die Verjährung wird über einen Privatbeteiligtenanschluss an das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (WKStA) unterbrochen, gleichzeitig muss der Betroffene seine Ansprüche an den VKI abtreten, der dann als Kläger auftritt.

5.000 österreichische VW-Kunden haben sich bereits über den VKI als Privatbeteiligte den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Volkswagen angeschlossen. Für sie gilt der niedrigere Organisationsbeitrag von 50 Euro. Der VKI kooperiert bei den Musterklagen mit den zwei Anwaltskanzleien Poduschka und Brauneis Klauser Prändl.

Die für Konsumentenschutz zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärte am Donnerstag in einer Aussendung, die VKI-Aktion zu unterstützen. Ihr Ministerium und die Arbeiterkammer hatten den VKI zuvor mit der Sammelklage beauftragt. "Ich freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun gefruchtet haben", so Hartinger-Klein. "Im Sinne des Konsumentenschutzes hoffe ich, dass auf diesem Weg eine gute Lösung für alle Geschädigten erzielt werden kann."

Der Ex-VKI-Chefjurist und scheidende Liste-Pilz-Klubobmann Peter Kolba kritisierte daraufhin, dass die Regierung den Verbraucherschutz vernachlässige. "Was überrascht, ist der Umstand, dass gleichzeitig das Budget für den Konsumentenschutz drastisch gesenkt wird. Von 5,6 Millionen Euro sinkt das jährliche Budget auf 4,1 Mio. Euro (2018) und dann auf 3,6 Mio. Euro", so Kolba. Dass Hartinger-Klein nun die VKI-Klagen auf den Weg gebracht habe, begrüßte Kolba. Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Arbeiterkammer hätten dies in der Vergangenheit blockiert.

(Schluss) pro/sp

 ISIN  DE0007664039
 WEB   http://www.volkswagenag.com
       http://www.konsument.at

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