VW-Abgasskandal - VKI-Sammelaktion angelaufen
Anmeldung für betroffene Autokäufer bis zum 20. Mai - Roland
ProzessFinanz AG finanziert Klagen - 120 bzw. 50 Euro
Organisationsbeitrag und bis zu 37,5 Prozent Erfolgshonorar
Die Sammelklage des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) gegen Volkswagen steht. Bis 20. Mai
können sich vom Abgasskandal betroffene Autokäufer auf
verbraucherrecht.at anmelden. Der Organisationsbeitrag beträgt 120
bzw. 50 Euro. Als Prozessfinanzierer fungiert die deutsche Roland
ProzessFinanz AG, die im Erfolgsfall zwischen 10 und 37,5 Prozent
verdient und dafür das Kostenrisiko trägt.
"Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem
Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische KonsumentInnen auf
ihrem Schaden sitzen bleiben", sagte VKI-Chefjurist Thomas Hirmke.
Es geht um Dieselmotoren des Typs EA 189 der Marken VW, Audi,
Seat und Skoda, die der deutsche Autokonzern mit Hilfe einer
unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert hat, um den
Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.
In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Der VKI geht
von einer Wertminderung von 20 Prozent und von Folgeschäden durch
das Softwareupdate aus, wie er am Donnerstag erklärte.
Ausgeschlossen von der VKI-Aktion sind Leasingfahrzeuge mit
aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Die Quote, die der Prozessfinanzier erhält, ist abhängig davon,
in welchem Stadium der Streit beendet wird, beträgt aber mindestens
10 Prozent. Sollte es bis zum Höchstgericht in die dritte Instanz
gehen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Für die Teilnehmer der
VKI-Klage gibt es abseits des Organisationsbeitrags keine Kosten.
Damit gibt es in Österreich nun zwei Sammelaktionen, die von VW
Schadenersatz fordern. Vor einem Monat stellte der private Verein
Cobin Claims mit dieselklage.at eine ähnliche Aktion vor. Heuer am
18. September verjähren die Ansprüche aus dem 2015 bekannt
gewordenen Abgasmanipulationsskandal.
Eine "echte" Sammelklage, die der VKI seit Jahren fordert, gibt
es in Österreich nicht. Für die Klagen gegen VW müssen die
Konsumentenschützer in die juristische Trickkiste greifen: Die
Verjährung wird über einen Privatbeteiligtenanschluss an das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (WKStA) unterbrochen,
gleichzeitig muss der Betroffene seine Ansprüche an den VKI
abtreten, der dann als Kläger auftritt.
5.000 österreichische VW-Kunden haben sich bereits über den VKI
als Privatbeteiligte den strafrechtlichen Ermittlungen gegen
Volkswagen angeschlossen. Für sie gilt der niedrigere
Organisationsbeitrag von 50 Euro. Der VKI kooperiert bei den
Musterklagen mit den zwei Anwaltskanzleien Poduschka und Brauneis
Klauser Prändl.
Die für Konsumentenschutz zuständige Sozialministerin Beate
Hartinger-Klein (FPÖ) erklärte am Donnerstag in einer Aussendung,
die VKI-Aktion zu unterstützen. Ihr Ministerium und die
Arbeiterkammer hatten den VKI zuvor mit der Sammelklage beauftragt.
"Ich freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun gefruchtet haben",
so Hartinger-Klein. "Im Sinne des Konsumentenschutzes hoffe ich,
dass auf diesem Weg eine gute Lösung für alle Geschädigten erzielt
werden kann."
Der Ex-VKI-Chefjurist und scheidende Liste-Pilz-Klubobmann Peter
Kolba kritisierte daraufhin, dass die Regierung den
Verbraucherschutz vernachlässige. "Was überrascht, ist der Umstand,
dass gleichzeitig das Budget für den Konsumentenschutz drastisch
gesenkt wird. Von 5,6 Millionen Euro sinkt das jährliche Budget auf
4,1 Mio. Euro (2018) und dann auf 3,6 Mio. Euro", so Kolba. Dass
Hartinger-Klein nun die VKI-Klagen auf den Weg gebracht habe,
begrüßte Kolba. Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und
Arbeiterkammer hätten dies in der Vergangenheit blockiert.
(Schluss) pro/sp
ISIN DE0007664039
WEB http://www.volkswagenag.com
http://www.konsument.at