Swap-Prozess - Linz will nach Richterwechsel weiter Zwischenurteil
Gültigkeit soll festgestellt werden - Prozessgegner BAWAG geht
davon aus, dass Verfahren noch länger dauert
Auch nach dem Richterwechsel im Swap-Prozess
zwischen Linz und BAWAG hält die Stadt an ihrer Absicht fest, ein
Zwischenurteil über die Gültigkeit des Vertrags zu erwirken. Als
Argumente für die Ungültigkeit führt sie an, dass der Gemeinderat
nur ein "optimierendes Geschäft" genehmigt habe und der
Finanzdirektor den Deal aus kommunalrechtlichen Gründen gar nicht
hätte abschließen dürfen.
Der bisherige Vorsitzende Andreas Pablik geht in Väterkarenz, ab
sofort führt Katharina Lienbacher die Verhandlung. Pablik hatte
zuletzt eher zur Ansicht tendiert, dass das für die Stadt Linz
extrem schief gelaufene Swap-Geschäft mit der BAWAG
höchstwahrscheinlich unwirksam zustande gekommen sei. An der Absicht
der Stadt, einen Zwischenfeststellungsantrag zu stellen, ändert aber
auch der Richterwechsel nichts.
Erst einmal zu klären, ob das Geschäft überhaupt gültig ist,
"macht einfach Sinn", sagte der Linzer Rechtsberater Gerhard Rothner
am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Noch wolle er aber abwarten,
bis die Erörterung des Gutachtens der vom Gericht bestellten
Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt abgeschlossen ist.
Die BAWAG hält sich zu der Frage, ob sie auch ein Zwischenurteil
will, weiter bedeckt.
Über den Antrag müsste das Handelsgericht Wien als erste Instanz
entscheiden. Stellt es die Gültigkeit oder Ungültigkeit des
Geschäftes fest, dürfte diese Entscheidung wohl den Weg durch die
Instanzen bis zum Höchstgericht gehen. Erst danach würde über die
Schadenersatzfrage befunden. Vergleichsverhandlungen werden laut
Rothner aktuell nicht geführt.
In ihrer Bilanz 2017 hat die BAWAG im übrigen die Rechts- und
Prozesskostenrückstellungen für den Swap-Streit mit Linz noch einmal
aufgestockt, weil sich nach Vorstandsangaben abzeichnete, dass der
Prozess noch länger laufen dürfte.
(Schluss) ver/ker/sp/rf
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