Abgasskandal - VKI: Sammelklagen "höchstwahrscheinlich nicht möglich"
Kolba (Liste Pilz) widerspricht dem Verein für
Konsumenteninformation: "Es ist unrichtig, dass Sammelklagen
nach österreichischem Recht grenzüberschreitend nicht möglich
sind"
Am Dienstag teilten Sozialministerin Beate
Hartinger-Klein (FPÖ) und AK-Präsident Rudolf Kaske via
Presseaussendung mit, dass sie dem Verein für Konsumenteninformation
(VKI) "grünes Licht für eine Sammelklage gegen VW" im Abgasskandal
gegeben haben. Nun liest sich das auf der Homepage des VKI etwas
anders.
"Eine Sammelklage an einem einzigen Gericht ist in der
vorliegenden Konstellation höchstwahrscheinlich nicht möglich, weil
der dafür erforderliche Verbrauchergerichtsstand bei einem
ausländischen Gegner wie bei VW nicht zur Verfügung steht. Andere
prozessrechtliche Möglichkeiten zur Bündelung für eine gerichtliche
Durchsetzung erscheinen aber gut möglich und werden vom VKI
verfolgt", steht auf der Seite "verbraucherrecht.at" des VKI.
Diese unterschiedliche Darstellung empört Peter Kolba, Klubobmann
der Liste Pilz und 26 Jahre lang Chefjurist beim VKI: "Es ist
unrichtig, dass Sammelklagen nach österreichischem Recht
grenzüberschreitend nicht möglich sind." Er forderte heute,
Donnerstag, in einer Aussendung ein rasches Inkraftsetzen der
Verbandsmusterfeststellungsklage, denn diese "könnte VW erheblich
unter Druck bringen und wahrt den Geschädigten alle Chancen".
In Österreich waren rund 395.000 Fahrzeuge von der
Diesel-Rückrufaktion betroffen. Bisher wurden 88 Prozent der
erreichten Kundenfahrzeuge umgerüstet, bestätigte am Mittwoch ein
Sprecher der Porsche Holding in Salzburg, über die Volkswagen in
Österreich alle VW-Marken verkauft.
(Schluss) stf/kre
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