Grasser-Prozess - RLB-Starzer: Hatte mit Hochegger nichts zu tun
Angeklagter Raiffeisenbanker: Wiederholte Honorarforderungen
von Hochegger waren "frivol" - Zuschlag beim Bieterverfahren
um Bundeswohnungen war "Zufall" - BILD
Am 15. Prozesstag im Korruptionsprozess gegen
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und weitere hat heute
der mitangeklagte Ex-RLB OÖ-Vorstand Georg Starzer jegliche
Verwicklung in Malversationen rund um den Kauf der Buwog durch ein
Konsortium aus RLB OÖ und Immofinanz von sich gewiesen.
Honorarforderungen des Lobbyisten Peter Hochegger an die RLB
bezeichnete er heute als "frivol".
Mit dem Lobbyisten Hochegger, dem eine Provision von 9,6 Mio.
Euro für den Buwog-Kauf gezahlt wurde und der nach Eigenangaben die
nötige Höhe des Kaufpreises an den mitangeklagten Ex-Immofinanzchef
Karl Petrikovics weiter gegeben hatte, habe er praktisch keinen
Kontakt gehabt. Alles sei über Petrikovics gelaufen, und falls doch
einmal die RLB ins Spiel kam dann habe ein Mitarbeiter von ihm
Kontakt mit Hochegger aufgenommen, so Starzer. Dass das von der RLB
angeführte Österreich-Konsortium haarscharf den Konkurrenten CA Immo
überboten habe, sei "Zufall" gewesen. Die Höhe des Anbots habe sich
aus Bewertungen ergeben, nicht aus einer angeblich von Hochegger an
Petrikovics übermittelten Information, man müsse "mehr als 960 Mio.
Euro" bieten. Mit 961 Mio. Euro bekam das Konsortium den Zuschlag.
Dem schien Richterin Marion Hohenecker nur bedingt Glauben zu
schenken, denn mit Fortgang des heutigen Prozesstages im Großen
Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fragte sie -
anhand von E-Mails aus den Jahren des Verkaufsprozesses und
Einvernahmeprotokollen - immer tiefgründiger nach, insbesondere was
die Bezahlung der Millionenprovision an Hochegger betraf, für die
sich Starzer heute nicht zuständig sah.
Hochegger hatte nämlich in der heißen Phase im Bieterverfahren
einen Vertragsentwurf an Starzer geschickt - den dieser aber nach
eigenen Angaben "wie eine Postwurfsendung" ignorierte. Tatsächlich
hat Starzer den Vertrag offenbar nicht unterschrieben, ein
zerrissener Vertragsentwurf fand sich Jahre danach bei Hochegger.
Später hatte Hochegger zwei Mails an den Banker geschickt, um bei
Starzer die Zahlung der Provision zu urgieren. Darin war von
Hocheggers schon ungeduldigen "Projektpartnern" die Rede - auf
Nachfrage der Richterin meinte Starzer, damit habe Hochegger wohl
seine Mitarbeiter in der Firma gemeint.
Als ihn die Richterin auf die Widersprüche zwischen seinen
Aussagen und jenen von Hochegger und Petrikovics verwies, meinte
Starzer, Petrikovics wolle eben für sich die Belastung durch
allfällige Regressansprüche reduzieren und daher einen Teil der
Verantwortung auf ihn überwälzen. Petrikovics habe damals im
Nachhinein versucht, sein Honorar für Hochegger ins Projekt
hineinzuverrechnen - das habe er aber abgelehnt.
Aufhorchen ließ die Richterin heute, als sie sich über die "guten
Geschäfte" wunderte, die offenbar alle Beteiligten mit der
Privatisierung der Bundeswohnungen gemacht haben wollen: Für die
Republik, die Verkäuferin der rund 62.000 Wohnungen, sei es ein
gutes Geschäft gewesen, auch für die Immofinanz, für Raiffeisen
Oberösterreich und die Konsortialpartner. "Für alle war es ein gutes
Geschäft", meinte sie ironisch. Für das Land Kärnten und die Stadt
Villach, die lange über einen Erwerb der Villacher ESG verhandelt
hatten, war es allerdings gar kein Geschäft - sie kauften nicht. Die
Eisenbahnwohnungsgesellschaft ESG wurde von der RLB OÖ und der
Immofinanz innerhalb kurzer Zeit immer höher bewertet - schließlich
kaufte die Immofinanz sie ganz dem restlichen Teil des Konsortiums
ab.
Nach ihrem Angebot in der zweiten Runde und vor dem Zuschlag gab
es sogar Verhandlungen mit dem damaligen Landeshauptmann Kärntens,
Jörg Haider (FPÖ/BZÖ). Haider habe RLB-OÖ-Generaldirektor Ludwig
Scharinger angerufen, schilderte Starzer heute. Scharinger habe
Haider versichert, dass er jederzeit die ESG zum Einkaufspreis
kaufen könne. Kärnten übte sein Vorkaufsrecht nicht aus. Scharinger
ist in diesem Prozess auch angeklagt, aber aus gesundheitlichen
Gründen nicht verhandlungsfähig.
Der Prozess wird morgen Mittwoch mit der weiteren Einvernahme
Starzers fortgesetzt.
(Schluss) stf/gru/ggr
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