Niki-Pleite - Eigenes Insolvenzverfahren in Österreich noch geprüft
KSV-Experte: Vor- und Nachteile eines
Sekundärinsolvenzverfahrens abzuklären
Die österreichische
Air-Berlin-Tochter Niki hat gestern am Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg Insolvenz beantragt. Dass eine in Österreich
eingetragene Gesellschaft bei einem deutschen Insolvenzgericht
landet, ist eher unüblich. Ob und wann auch in Österreich ein
eigenes Verfahren kommt, ist bisher ungeklärt.
Nach Angaben des Insolvenzexperten Alexander Klikovits vom
Kreditschutzverband (KSV 1870) werden die Vor- und Nachteile eines
solchen "Sekundärinsolvenzverfahrens" abgeklärt - "ob das Sinn macht
oder alles nur erschwert". Diese Entscheidung sei im Moment, wo Eile
geboten sei, auch gar nicht so wesentlich. Wichtiger sei, dass mit
potenziellen Investoren gesprochen werde - damit man Flugzeuge, die
seit heute Mitternacht am Boden sind, wieder in die Luft bekomme.
Im September, ein paar Wochen nachdem die deutsche Mutter in
Deutschland Insolvenz angemeldet hatte, hat es auch gegen Niki schon
einmal einen Insolvenzantrag in Österreich gegeben - eingebracht von
einem österreichischen Reiseveranstalter. Das Amtsgericht Korneuburg
hat den Insolvenzantrag gegen Niki damals aber als unbegründet
abgelehnt. Damals ging es um offene Forderungen, die aber beglichen
wurden.
(Schluss) rf/tsk
ISIN GB00B128C026 DE0008232125
WEB http://www.airberlin.com
http://www.flyniki.com
http://www.lufthansa.com/