Grasser-Prozess - OGH bestätigte Richterin, Prozess geht morgen los
Richterin Marion Hohenecker bleibt für Grasser-Prozess zur
Buwog Richterin - Nichtigkeitsbeschwerde verworfen - BILD
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute
Montagnachmittag die umstrittene Zuständigkeitsfrage im
bevorstehenden Grasser-Prozess geklärt. Richterin Marion Hohenecker
bleibt zuständig, der Mega-Korruptionsprozess rund um die
Buwog-Privatisierung und den Linzer Terminal Tower kann daher wie
geplant morgen, Dienstagfrüh, im Wiener Straflandesgericht starten.
"Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur wird
verworfen", sagte der Vorsitzende des fünfköpfigen Richtersenats
beim Obersten Gerichtshof (OGH), Hans Valentin Schroll, nach einer
knapp halbstündigen Beratung des Senats. Und am Ende seiner
juristischen Begründung für diese Entscheidung stellte er klar: "Es
bleibt die bisher befasste Gerichtsabteilung für das Buwog-Verfahren
zuständig." Dies bestätigte auch die Sprecherin des
Straflandesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber der APA.
Die Frage der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker war
zuletzt heftig umstritten, denn mehrere Verteidiger betrachteten sie
als nicht zuständig. Hintergrund ist das Villa-Esmara-Verfahren, das
von Hohenecker in erster Instanz geführt wurde. Der dortige
Hauptangeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics war zunächst
verhandlungsunfähig. Das Urteil Hoheneckers gegen den mitangeklagten
Ex-Tennis-Manager Ronald Leitgeb wurde aufgehoben und die Causa
wieder an die erste Instanz zur Neuverhandlung zurückverwiesen - zu
einer anderen Richterin, Caroline Csarmann.
Für den unterdessen wieder verhandlungsfähigen Petrikovics blieb
Richterin Hohenecker zuständig. Zu recht, wie der OGH heute
feststellte. Er muss also in der Causa Villa Esmara vor Richterin
Hohenecker treten - und auch in der Causa Buwog, wo gegen Grasser,
ihn und zahlreiche weitere Angeklagte verhandelt wird. "Die
Ausscheidung des Verfahrens gegen Petrikovics wegen dessen
Verhandlungsunfähigkeit führte zu zwei getrennten Verfahren",
erläuterte Schroll. "Entgegen der Ansicht der Generalprokuratur
lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass einmal getrennte
Verfahren nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder zu vereinigen
wären." Der Richter verwies auch auf den Zeitablauf für den Akt bzw.
die Hauptverhandlung.
Der Prozess um laut Anklage Korruption auf höchster Ebene wird
also am Dienstag starten. Der Vorwurf lautet, Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) habe sich im Gegenzug für genehme
Minister-Entscheidungen bereichert. Mit Hilfe seiner Vertrauten, des
Trauzeugen Walter Meischberger, des Maklers Ernst Karl Plech und des
PR-Manns Peter Hochegger, habe er bei der Privatisierung der
Bundeswohnungen ein Prozent des Kaufpreises, 9,6 Mio. Euro, vom
siegreichen Bieterkonsortium (mit Immofinanz, RLB OÖ u. a.)
erhalten. Auch bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Büroturm
Terminal Tower sollen 200.000 Euro Schmiergeld geflossen sein. Die
Beschuldigten weisen die Korruptionsvorwürfe zurück.
Und das ist der Terminplan des Wiener Straflandesgerichts:
Morgen, Dienstag, um 9.30 Uhr eröffnet Hohenecker das
Monsterverfahren im runderneuerten Großen Schwurgerichtssaal des
Wiener Straflandesgerichts (im Wienerischen kurz "Landl" genannt).
Verhandelt wird, so der Plan, bis 16.30 Uhr, und dann geht es
Mittwoch bis Freitag von jeweils 9.30 bis 16.30 Uhr weiter. Am
kommenden Montag ist ein Tag Prozesspause, dann wird von Dienstag
bis Donnerstag weiterverhandelt. Am 22. Dezember, am Freitag und
letzten Werktag vor Weihnachten, ist dann verhandlungsfrei. Nach
Weihnachten ist die Fortsetzung für 9. Jänner angesetzt.
Aufgrund des großen Publikums- und Medienandranges werden nur
akkreditierte Journalisten und Besucher mit Platzkarten in den Saal
gelassen. Heute Vormittag hat bereits eine Sitzprobe durch die
Verteidiger stattgefunden. Sie hatten im Vorfeld kritisiert, dass
die Journalisten, die direkt hinter ihnen sitzen, auf die Unterlagen
und Notebooks der Verteidiger blicken könnten. Die Sitzprobe
Montagvormittag hat aber nichts Neues gebracht, es bleibt alles beim
Alten. "Optimal ist das nicht, wir werden das morgen noch einmal
thematisieren", sagte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter zur APA.
Ainedter will morgen auch einen Befangenheitsantrag gegen
Richterin Hohenecker wegen Tweets ihres Ehemanns einbringen, obwohl
sein erster diesbezüglicher Antrag vergangene Woche vom
Gerichtspräsidenten abgelehnt worden war. Der Angeklagte und sein
Anwalt sprachen von Vorverurteilungen in etwa einem Dutzend Tweets.
Grasser sieht sich ganz generell vorverurteilt.
(Schluss) stf/gru/kre
ISIN AT0000609607
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