Grünes Licht im Finanzausschuss für zahlreiche Gesetzesvorhaben
Forschungsprämie steigt auf 14 Prozent - Gesetz erleichtert
Schaffung von Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen -
Auflösung von Kärntner Zukunftsfonds
Der Finanzausschuss im Nationalrat hat heute
Mittwoch einigen Gesetzesvorhaben der Koalition Grünes Licht
erteilt. Die Forschungsprämie soll ab 2018 von 12 auf 14 Prozent
steigen, was aus Sicht des Finanzministeriums dazu beitragen soll,
Österreich als Wirtschafts- und Forschungsstandort wieder "an die
Spitze zu bringen". Außerdem wurde das
Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz beschlossen.
Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wird Aktien der Mitarbeiter
verwalten und soll sich als starker Kernaktionär positionieren.
Damit sollen die Mitarbeiter am Jahresgewinn des Unternehmens
beteiligt werden. Außerdem sollen die Firmen vor feindlichen
übernahmen geschützt werden, heißt es in einer Mitteilung des
Finanzministeriums zu den heutigen Beschlüssen. Aktien in der Höhe
von bis zu 4.500 Euro sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit. Dieser steuerliche
Vorteil (Freibetrag) gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des
Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung
verbleiben.
Weiters wurden Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetz novelliert,
um die Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID
II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial
Instruments Regulation, MiFIR) umzusetzen. "Mit dieser Novelle
werden die Tätigkeiten von Wertpapierdienstleistern beispielsweise
durch strengere Kunden- bzw. Anlegerschutzregeln erweitert", wird
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zitiert. Bis zum 3. Juli
2017 müssen die neuen Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt
werden, die am 3. Jänner 2018 in Kraft treten sollen.
Der Finanzausschuss hat auch neue Beihilfen für Risikokapital
beschlossen. Das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz
(MiFiGG) muss allerdings erst von der Europäischen Kommission
beihilfenrechtlich genehmigt werden. Es soll vor allem durch
steuerliche Anreize bei der Bereitstellung von Risikokapital durch
Investoren oder die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFIG)
erreicht werden. Durch Änderung des Alternative
Investmentfondsmanagergesetz (AIFMG) soll privates Kapital für
Unternehmensinvestitionen mobilisiert werden.
Zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU wird Österreich
ein Register zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung einführen (Wirtschaftliche Eigentümer
Registergesetz/WiEReG).
Schließlich hat der Finanzausschuss ein Sondergesetz zur
Liquidierung des Kärntner Zukunftsfonds ("Sondervermögen
Kärnten"/SvK) durchgewunken. Das SvK-Verzichtsgesetz führt dazu,
dass der Bund auf Forderungen gegen den Fonds in der Höhe von 1,7
Milliarden Euro verzichtet. Der Zukunftsfonds soll bis 1. August
2017 abgewickelt werden. Kärnten leistet an den Bund
Abschlagszahlungen von mindestens 67 Millionen Euro. "Mit dieser
Lösung erzielen wir ein wirtschaftlich besseres Ergebnis für den
Bund und alle Gläubiger, als in einer Insolvenz, vermeiden
langwierige Verfahren und vermindern das Rechtsrisiko der Gläubiger.
Darüber hinaus haben wir einen unmittelbaren Cashzufluss aus der
Liquidation des SvK an Bund und Land. Das Land wird zudem in die
Lage versetzt, seine Schulden beim Bund rascher zu bedienen",
schreibt Schelling dazu.
(Schluss) tsk/ggr