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Datum/Zeit: 21.06.2017 16:59
Quelle: APA

Grünes Licht im Finanzausschuss für zahlreiche Gesetzesvorhaben


Forschungsprämie steigt auf 14 Prozent - Gesetz erleichtert Schaffung von Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen - Auflösung von Kärntner Zukunftsfonds



Der Finanzausschuss im Nationalrat hat heute Mittwoch einigen Gesetzesvorhaben der Koalition Grünes Licht erteilt. Die Forschungsprämie soll ab 2018 von 12 auf 14 Prozent steigen, was aus Sicht des Finanzministeriums dazu beitragen soll, Österreich als Wirtschafts- und Forschungsstandort wieder "an die Spitze zu bringen". Außerdem wurde das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz beschlossen.

Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung wird Aktien der Mitarbeiter verwalten und soll sich als starker Kernaktionär positionieren. Damit sollen die Mitarbeiter am Jahresgewinn des Unternehmens beteiligt werden. Außerdem sollen die Firmen vor feindlichen übernahmen geschützt werden, heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums zu den heutigen Beschlüssen. Aktien in der Höhe von bis zu 4.500 Euro sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit. Dieser steuerliche Vorteil (Freibetrag) gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben.

Weiters wurden Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetz novelliert, um die Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) umzusetzen. "Mit dieser Novelle werden die Tätigkeiten von Wertpapierdienstleistern beispielsweise durch strengere Kunden- bzw. Anlegerschutzregeln erweitert", wird Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zitiert. Bis zum 3. Juli 2017 müssen die neuen Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden, die am 3. Jänner 2018 in Kraft treten sollen.

Der Finanzausschuss hat auch neue Beihilfen für Risikokapital beschlossen. Das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz (MiFiGG) muss allerdings erst von der Europäischen Kommission beihilfenrechtlich genehmigt werden. Es soll vor allem durch steuerliche Anreize bei der Bereitstellung von Risikokapital durch Investoren oder die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFIG) erreicht werden. Durch Änderung des Alternative Investmentfondsmanagergesetz (AIFMG) soll privates Kapital für Unternehmensinvestitionen mobilisiert werden.

Zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU wird Österreich ein Register zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einführen (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz/WiEReG).

Schließlich hat der Finanzausschuss ein Sondergesetz zur Liquidierung des Kärntner Zukunftsfonds ("Sondervermögen Kärnten"/SvK) durchgewunken. Das SvK-Verzichtsgesetz führt dazu, dass der Bund auf Forderungen gegen den Fonds in der Höhe von 1,7 Milliarden Euro verzichtet. Der Zukunftsfonds soll bis 1. August 2017 abgewickelt werden. Kärnten leistet an den Bund Abschlagszahlungen von mindestens 67 Millionen Euro. "Mit dieser Lösung erzielen wir ein wirtschaftlich besseres Ergebnis für den Bund und alle Gläubiger, als in einer Insolvenz, vermeiden langwierige Verfahren und vermindern das Rechtsrisiko der Gläubiger. Darüber hinaus haben wir einen unmittelbaren Cashzufluss aus der Liquidation des SvK an Bund und Land. Das Land wird zudem in die Lage versetzt, seine Schulden beim Bund rascher zu bedienen", schreibt Schelling dazu.

(Schluss) tsk/ggr


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